Studie zum Risikoausgleich unter Krankenversicherern
Forschende der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften und der Universität Luzern haben eine Wirkungsanalyse zum Risikoausgleich mit pharmazeutischen Kostengruppen durchgeführt. Dies im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit.
Seit seiner Einführung 1993 wurde der Risikoausgleich (siehe Box) kontinuierlich verfeinert. Im Jahr 2020 erfolgte die Einführung des Risikoausgleichs mit pharmazeutischen Kostengruppen (Pharmaceutical Cost Groups, PCG). Damit wurden die bereits bestehenden Indikatoren (Alter, Geschlecht, stationärer Aufenthalt im Vorjahr) um Informationen ergänzt, welche die vorwiegend medikamentös behandelten chronischen Krankheiten besser abbilden.
Laut dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung ist jeder zusätzlich eingeführte Indikator für den Risikoausgleich einer Wirkungsanalyse zu unterziehen. Zu diesem Zweck wurde ein Konsortium von Forschenden der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) und der Universität Luzern vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit einer entsprechenden Analyse beauftragt. Diese konnte zeigen, dass der Risikoausgleich mit PCG zu einer besseren Abbildung der Risikostruktur führt. Die Risikoselektionsanreize haben sich reduziert, und der finanzielle Ausgleich zwischen Versicherern konnte verbessert werden.
Trotz der Verbesserungen durch die Aufnahme der PCG in den Risikoausgleich konnten einige Aspekte identifiziert werden, bei denen Anpassungsbedarf besteht. Die Studienautoren empfehlen unter anderem eine Verfeinerung der PCG zur besseren Identifikation von Versicherten mit hohen und tiefen Kosten innerhalb einer PCG, eine Verbesserung des Indikators zum stationären Aufenthalt, einen regelmässigen Austausch zwischen den Stakeholdern und ein fortlaufendes Monitoring der Unsicherheit im Risikoausgleich.
Seitens der Universität Luzern war Lukas Kauer, Lehr- und Forschungsbeauftragter an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin, beteiligt.
Bericht auf der Webseite des BAG
Risikoausgleich
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung garantiert allen Versicherten eine einheitliche Prämie, abgestuft nach Alter, Region und Krankenversicherungsmodell und unabhängig von den zu erwartenden Gesundheitskosten aufgrund des Alters, Geschlechts oder allfälliger Vorerkrankungen. Eine risikounabhängige Einheitsprämie führt bei Krankenversicherern zum Anreiz, möglichst gesunde und damit kostengünstige Versicherte zu gewinnen. Der Risikoausgleich wurde zur Reduktion dieses Anreizes geschaffen und legt Zahlungen von Versicherern mit einer günstigen Risikostruktur zu Versicherern mit einer ungünstigeren Risikostruktur fest.