Neues Planungs- und Baugesetz: grosses Interesse an Weiterbildungsveranstaltung

Seit Anfang Jahr ist im Kanton Luzern das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) in Kraft. Die Revision hat einige grundlegende Änderungen mit sich gebracht. Dass der Informationsbedarf entsprechend hoch ist, zeigte sich am vergangenen Mittwochabend an der Universität Luzern: Rund 200 Personen aus Anwaltschaft, Behördenkreisen und Bauwirtschaft haben an der von der Fachstelle Weiterbildung Recht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät durchgeführten Express-Fortbildung zum neuen PBG teilgenommen.

Seit dem 1. Januar 2014 ist in Luzern das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) in Kraft. Die Revision hat einige grundlegende Änderungen mit sich gebracht, die am 7. Mai 2014 im Zentrum einer Abendveranstaltung der Fachstelle Weiterbildung Recht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern standen. Mit den beiden Referenten lic. iur. Thomas Buchmann und Dr. iur. Erik Lustenberger vom Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) des Kantons Luzern referierten zwei Experten, die den Gesetzge- bungsprozess intensiv begleitet hatten. Das teilnehmende Fachpublikum aus Anwalts-, Bau- und Behördenkreisen konnte deshalb von praxisnahen Informationen über die aktuelle Rechtsentwicklung und deren Tragweite profitieren.

Hauptauslöser für die Revision war die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Diese sieht vor, dass die von Kanton zu Kanton unterschiedlichen Definitionen gewisser Baubegriffe in den unterzeichnenden Kantonen neu einheitlich ermittelt werden. Diese Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen erleichtert Bau- fachleuten, Bauunternehmungen und Investoren seit dem 1. Januar 2014 die überregionale Tätigkeit. Die dadurch nötig gewordenen Anpassungen der Gesetzgebung sind mit dem revidierten PBG erfolgt. Dies hat gerade bei den Bauvorschriften zu grundlegend neuen und vereinfachten Berechnungsweisen bezüglich Gebäudehöhenmassen oder Grenzabständen geführt, alles unter Wahrung oder Vergrösserung des Spielraums der Gestaltungsfreiheit von Planenden und Bauenden.

Neben dem Anliegen der interkantonalen Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen wurde mit dem neuen PBG auch der Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) Rechnung getragen. Das neue Luzerner Recht sieht nun neben einer einheitlichen Terminologie mit dem Bundesrecht übereinstimmende Regelungen namentlich zur Baulandverflüssigung und zur Siedlungsentwicklung nach innen vor, nur die Mehrwertabschöpfung wird Gegenstand einer separaten Revisionsvorlage sein. Ganz im Sinne des bundes- rechtlichen RPG sieht das Luzerner PBG vor, dass die Verfügbarkeit von Bauland gesi- chert wird, nicht mehr recht- und zweckmässige Bauzonen jedoch nicht brachliegen oder ungenügend genutzt werden. Um diesem Problem vorzubeugen, sieht das PBG ein Kauf- recht der Gemeinde oder gar die Möglichkeit der Auszonung vor. Als weitere Massnahmen werden die Siedlungsentwicklung nach innen sowie die verdichtete Bauweise gesetzlich ausdrücklich verankert, um Zersiedelung zu vermeiden.

Abgerundet wurde die Veranstaltung mit einigen Hinweisen zu verfahrensrechtlichen Fra- gestellungen. Neu gelten mit der zweijährigen Geltungsdauer einer Baubewilligung und der Verlängerungsmöglichkeit von maximal drei Jahren längere Fristen. Bezüglich Bauvor- schriften haben die Gemeinden zehn Jahre Zeit, im ihnen zustehenden Gestaltungsspielraum Vorschriften zu erlassen. Übergangsrechtlich bedeutet dies, dass es jeweils abzuklären gilt, welche Gemeinden bereits legiferiert haben.

Die Anwältinnen und Anwälte, Baufachleute, Architektinnen und Architekten sowie Behördenvertreterinnen und -vertreter von Gemeinden sind somit mit einigen Änderungen konfrontiert, auf die die Referenten in ihrem zweistündigen Vortrag hingewiesen haben. Mit Spannung darf daher auf die ersten Verfahren unter dem neuen PBG und die Feuerprobe der Revision gewartet werden.


Weitere Informationen:

Prof. Dr. iur. Roland Norer Tel.: +41 41 229 53 83, roland.norer@unilu.ch

Prof. Dr. iur. Walter Fellmann Leiter Weiterbildung Recht Tel.: +41 41 419 30 30, walter.fellmann@unilu.ch