Paul Eitel erhält Ehrendoktorwürde
Der emeritierte Luzerner Professor Paul Eitel wird für seine herausragenden Beiträge zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung des Erbrechts und seine massgebliche Rolle in der Ausbildung von Juristinnen und Juristen im Erbrecht mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet.
Prof. Dr. iur. Paul Eitel wurde am 29. November 2024 im Rahmen des Dies Academicus der Universität Basel die Ehrendoktorwürde verliehen. Der renommierte Jurist hat sich über Jahrzehnte hinweg sowohl als Wissenschaftler als auch als Praktiker massgeblich für die Weiterentwicklung des Erbrechts eingesetzt. Besonders hervorzuheben ist sein Engagement als Mitbegründer der Fachanwaltsausbildung im Erbrecht und sein unermüdlicher Einsatz in der Ausbildung von Juristinnen und Juristen, die das Erbrecht in der Praxis wesentlich vorangebracht haben. Zudem ist er seit mehreren Jahren als Experte in Gesetzgebungsprojekten tätig und hat mit seiner klaren und pragmatischen Herangehensweise die heutige Gesetzgebung geprägt.
In verschiedenen Funktionen als Hochschuldozent, Anwalt, Gutachter, Herausgeber der bedeutendsten erbrechtlichen Zeitschrift der Schweiz und Mitbegründer der Fachanwaltsausbildung SAV hat er das Erbrecht entscheidend weiterentwickelt. Mit zahlreichen wissenschaftlichen Abhandlungen, seiner Lehr- und Forschungstätigkeit und durch seine Anwaltstätigkeit hat er den Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Praxis gefördert und einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchsförderung und zur gesetzgeberischen Weiterentwicklung im Erbrecht geleistet. Paul Eitel gilt als führende Stimme im erbrechtlichen Diskurs, seine präzisen und klar formulierten Ansichten haben das Fachgebiet nachhaltig geprägt.
Paul Eitel war von 2003 bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2023 Professor für Privat-, Familien- und Erbrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern. Seither ist er als Lehrbeauftragter tätig.