Künstliche Intelligenz: Peter G. Kirchschläger berät G20

Ethik-Professor Peter G. Kirchschläger und Shamira Ahmed, Gründerin und Leiterin des «Data Economy Policy Hub» in Kapstadt (Südafrika), haben Vorschläge zur Governance von «Künstlicher Intelligenz» zu den inhaltlichen Vorbereitungen für den diesjährigen G20-Gipfel in Brasilien beigesteuert. Die beiden sprechen sich für eine bei der UNO beheimatete Agentur aus.

Gruppenbild des G20-Gipfels in Rom 2021 (Bild: ©flickr.com/Alan Santos)

Im November 2024 findet der G20-Gipfel in Brasilien statt. Die inhaltlichen Vorbereitungen für die Gipfelgespräche zwischen den Regierungschefinnen und -chefs der 19 beteiligten Länder unter anderem aus der Europäischen und der Afrikanischen Union laufen bereits seit einiger Zeit auf Hochtouren. Shamira Ahmed und Peter G. Kirchschläger haben zusammen Vorschläge in Form eines Policy Paper zum Thema «Governing global existential AI Risks: Lessons from the International Atomic Energy Agency» in den inhaltlichen Vorbereitungsprozess des G20-Gipfels eingebracht. Dies im Rahmen von T20, dem offiziellen Think-Tank-Verbund zum Kongress.

«KI» und Ethik: Chancen fördern, Risiken meistern

Sogenannte «Künstliche Intelligenz» (KI) eröffnet ethische Chancen und Risiken, wie Ahmed und Kirchschläger in ihrem Dokument festhalten. «KI» sei begrifflich adäquater als «datenbasierte Systeme» (DS) zu bezeichnen, um die eigentliche Leistung dieser Technologien in den Fokus zu nehmen: grosse Datenmengen generieren, sammeln, auswerten und darauf basierend verfahren. Im Dienste einer nachhaltigen und menschenwürdigen Zukunft für Planeten und Menschheit erweise sich eine Regulierung von DS als notwendig, um das ethisch positive Potenzial der Technologien nützen und das ethisch negative Potenzial vermeiden oder meistern zu können, so die beiden Forschenden.

Eine konkrete Massnahme, die Shamira Ahmed und Peter G. Kirchschläger vorschlagen, sind sogenannte «menschenrechtsbasierte DS». Menschenrechtsbasierte DS bedeutet, dass die Menschenrechte im gesamten Lebenszyklus von DS und in der gesamten Wertschöpfungskette von DS geachtet, geschützt, umgesetzt und verwirklicht werden (d.h. bei der Schürfung der für DS notwendigen Rohstoffe, der Gestaltung, der Entwicklung, der Herstellung, dem Vertrieb, der Nutzung oder der Nichtnutzung von DS aufgrund von Menschenrechtsbedenken).

Zur Förderung und Realisierung von menschenrechtsbasierten DS sollte bei der UNO eine «Internationale Agentur für datenbasierte Systeme» (IDA; International Data-Based Systems Agency) (Projektwebsite) – analog zur Internationalen Atomenergie-Agentur (IAEA) – geschaffen werden. Sie soll eine Plattform für die globale technische Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Transformation und DS für staatliche und nichtstaatliche Akteure sein, die die Menschenrechte, die Sicherheit und die friedliche Nutzung von DS fördert, sowie eine globale Aufsichts- und Monitoringsinstitution und Regulierungsbehörde im Bereich der DS darstellt, die für einen Marktzulassungsprozess verantwortlich ist.

Professor Kirchschläger sagt: «Die IDA sollte sie sich für die nachhaltige, sichere und friedliche Nutzung von DS einsetzen und so zu internationalem Frieden und Sicherheit, zur Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte sowie zu den Zielen der UNO für nachhaltige Entwicklung beitragen.» Ihr globaler und integrativer Ansatz werde es ermöglichen, die Gefahr der Fragmentierung in diesem Bereich zu beherrschen. «Die IDA bei der UNO sollte nach dem Vorbild der Internationalen Atomenergie-Agentur IAEA als ‹Institution mit Zähnen› aufgebaut werden.»