Lehrstuhl trauert um den Berliner Rechtshistoriker Prof. Dr. Rainer Schröder (1947-2016)

Plötzlich und unerwartet ist Prof. Dr. Rainer Schröder, am 17. Januar 2016 verstorben. Er war seit 1993 Professor für Bürgerliches Recht und neuere und neueste Rechtsgeschichte an der Humboldt-Universität Berlin.

Mehrere Mitarbeiter des Lehrstuhls für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie haben von Prof. Dr. Rainer Schröder vielfältige Anregungen und Förderung erfahren: Durch den Besuch seiner Lehrveranstaltungen an der Humboldt-Universität Berlin, durch die Ermöglichung einer zweisemestrigen Lehrstuhlvertretung, und natürlich durch Rainer Schröders wichtige Forschungsergebnisse zum Beispiel zum Reichsgericht und zur Rechtsgeschichte der DDR. Wie so viele wichtige Rechtshistoriker seiner Generation ein Schüler des in München lehrenden Sten Gagnér, hat Rainer Schröder seine Arbeit stets in enger Verbindung zur allgemein- und sozialgeschichtlichen Forschung verfasst, zum Beispiel in wichtigen epocheübergreifenden Untersuchungen zur Arbeitsrechtsgeschichte. Auch im Anwalts- und Notarrecht und im privaten Baurecht hat Rainer Schröder wichtige Akzente gesetzt, und die von ihm durchgeführten und angeregten Forschungen zur Geschichte der Juristischen Fakultät der Berliner Universität sind grundlegend.

 

Prof. Dr. Rainer Schröders markante Persönlichkeit und sein Engagement für die Rechtsgeschichte beeindruckten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lehrstuhls werden Prof. Rainer Schröder in dankbarer Erinnerung behalten.