EuGH-Urteil Wolfsentnahme Tirol

Das Urteil des EuGH, Rs. C-601/22 (WWF Österreich u.a.) vom 11. Juli 2024, wurde aufgrund einer irreführenden Pressemitteilung des EuGH allzu schnell teilweise so interpretiert, dass in Österreich (und überall dort, wo der günstige Erhaltungszustand noch nicht gegeben ist) ab sofort alle Wolfsentnahmen gestoppt worden wären.

Nach nüchterner und eingehender Analyse erweist sich das Urteil, das im Wesentlichen die bisherigen Auslegungen bestätigt, als differenzierter.

Kurzbewertung EuGH-Urteil Wolf/Tirol