Abschlussveranstaltung der Law Clinic Wirtschaftsrecht
Am 31. Mai 2023 fand die Abschlussveranstaltung der Law Clinic Wirtschaftsrecht statt. Diesmal durften die Teilnehmer ihre Gutachten in Basel präsentieren. Auftraggeber war der Basler Gastronom Simon Lutz, der in der Nähe des Rheinhafens eine Gastro- und Eventlocation errichten will.
Das «Badeschiff» am Klybeckquai
Im Rahmen der Umsetzung des neuen «Hafenbeckens 3» plant der Kanton Basel-Stadt, die Güterschiffanlegestelle von der Rheinberme am Klybeckquai weg zu verlegen und den Uferweg durchgehend begehbar machen. Langfristig ist eine Attraktivierung des Ufergebiets mit Wohn- und Geschäftsnutzung angedacht. Bis es soweit ist, soll die Uferzone entlang des Klybeckquais punktuell aufgewertet werden. Der Basler Gastronom Simon Lutz, der dort bereits die Bar «Hafenkran» betreibt, plant auf dem Rhein eine schwimmende Badeplattform, das sogenannte «Badeschiff», zu errichten. Das Ensemble von Hafenkran und Badeschiff komplettiert der auf einem ausrangierten Schiff betriebene Club «Nordstern», der vom nahegelegenen Rheinhafen an den Klybeckquai verschoben werden soll. Vorgesehen ist zudem, dass die entstehende Gastro- und Eventlocation durch eine Fähre mit dem Novartis Campus am gegenüberliegenden Rheinufer verbunden wird. Für eine erfolgreiche Realisierung dieses Projekt stellen sich zahlreiche Rechtsfragen, welche die Teilnehmer der Law Clinic zu beantworten hatten.
Ausnahmebewilligung für die Ufernutzung
Drei Studierende setzten sich intensiv mit den raumplanungs- und baurechtlichen Vorschriften auseinander. Ausserdem klärten sie ab, inwiefern die Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung die Ufernutzung einschränkt. Sie gelangten zum Ergebnis, dass das Badeschiff und die Stege baubewilligungspflichtig sind und eine Ausnahmebewilligung benötigt wird. Als Bauten und Anlagen im Gewässerraum sind ausserdem die Anforderungen des Gewässerschutzgesetzes zu beachten. Da sich der vorgesehene Standort im Hafengebiet befindet, müssen die Schweizerischen Rheinhäfen, die das Gebiet bewirtschaften, in den Bewilligungsprozess eingebunden werden.
Vielfältige Anforderungen an den Betrieb des Badeschiffs
Zwei Studenten befassten sich mit den rechtlichen Voraussetzung des Betriebs des Badeschiffs. Sie klärten unter anderem ab, ob dafür eine spezielle Nutzungsbewilligung erforderlich ist, und gelangten zum Ergebnis, dass deren Übertragung gemäss Binnenmarktgesetz ausschreibungspflichtig ist. Weiter sind beim Betrieb des Badeschiffs das kantonale Feuerpolizeirecht, das Schifffahrtsrecht und – bezogen auf das Dusch- und Trinkwasser – das Lebensmittelrecht zu beachten. Die Studenten betonten in ihrem Gutachten, dass eine erfolgreiche Realisierung dieses Projekts von der weiteren Umsetzung des neuen «Hafenbeckens 3» abhängig sei.
Fährbetrieb als bewilligungspflichtige Personenbeförderung
Drei Studenten klärten für den Auftraggeber ab, welche Voraussetzungen der geplante Fährbetrieb einzuhalten hat. Sie erblickten die grösste Hürde darin, dass der Fährbetrieb nicht unter die zulässigen Nutzungsarten des Hafens fällt. Mit der Attraktivierung des Ufergebiets wird die Problematik entfallen und die Erfolgschancen des Projekts nehmen wesentlich zu. Für die Nutzung des Rheins als öffentliches Gewässer wird der Auftraggeber eine Bewilligung benötigen. Ebenso ist die Personenbeförderung mit der Fähre bewilligungspflichtig. Ferner muss der Fährbetrieb auch mit dem Umweltschutz, dem Gewässerschutz und dem Fischereiwesen vereinbar sein. Zudem braucht es einen Schiffsausweis, um auf schweizerischen Gewässern verkehren zu dürfen.
Spannendes Rahmenprogramm und gemütlicher Abschluss
Nach den Präsentationen durfte die Gruppe den Novartis-Pavillon besichtigen und die Ausstellung «Wonders of Medicine» besuchen. Der imposante Neubau, der am 30. April 2022 auf dem Novartis Campus eröffnet wurde, befasst sich mit den grossen Fragen rund um das Gesundheitswesen und der Geschichte der Basler Pharmaindustrie. Im Anschluss an die Besichtigung des Novartis-Pavillons kehrten die Teilnehmer der Law Clinic am Hafenkran ein und genehmigten sich ein wohlverdientes Feierabendbier. Das sonnige Wetter und die gemütliche Atmosphäre lud zu einem ungezwungenen Austausch zwischen den Studierenden und den Betreuern ein. Der Abschluss des gelungenen Projekts bildete schliesslich das gemeinsame Abendessen.