Karl Hofstetter, Mitglied des Universitätsrats der Universität Luzern und Titularprofessor für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich, fragt – Soziologie-Professor Raimund Hasse antwortet.

Fragen der Gerechtigkeit betreffen ganze Gesellschaften (man denke an Klassenstrukturen), einzelne Familien (etwa Fragen der Ungleichbehandlung von Geschwisterkindern), aber auch Organisationen (über die teils sehr unterschiedliche Erwerbseinkommen verteilt werden). Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesem Thema ist zunächst eine Kompetenzdomäne der Sozialphilosophie. Eine empirische Fundierung kann man hier aber nicht erwarten. Hierfür könnte man sich die Etablierung einer weithin akzeptierten Konvention vorstellen – etwa analog zum Gini-Koeffizienten, mit dem Armut vermessen wird; aber so etwas gibt es meines Wissens nicht.

Sozialwissenschaftlich kann man Gerechtigkeit als gesellschaftlichen Wert behandeln. In Anlehnung an Max Weber sollte man sich bekanntlich mit eigenen Werturteilen zurückhalten, aber dennoch kann man Werte zum Gegenstand der Forschung machen. Was man dann sieht, sind vor allem Unterschiede, wann Verstösse gegen Gerechtigkeitsfragen problematisiert werden und wie darauf reagiert wird. So empfinden die meisten von uns das indische Kastenwesen, die Bevorzugung von Erstgeborenen oder eine zwischen Männern und Frauen ungleiche Entlöhnung trotz gleicher «Leistung» als ungerecht. Moderne Gesellschaften betreiben deshalb erheblichen Aufwand, um Ungleichbehandlungen zu bekämpfen, so wie praktisch jede Organisation sich verschiedenen Gleichstellungs- und Anti-Diskriminierungs-Massnahmen verschreibt.

Ein Ansatz: gleiche Möglichkeiten

Ganz allgemein kann man behaupten: Gerechtigkeit ist ein Konsenswert, doch die Frage, was genau gerecht ist, kann zu Konflikten und Auseinandersetzungen führen. Manche finden es bereits gerecht, sobald alle die gleichen Möglichkeiten haben (das Einkommen von Taylor Swift oder Lionel Messi ist dann gerecht, sofern alle, die so singen beziehungsweise Fussball spielen können, es auch dürfen); andere finden es jedoch ungerecht, wenn die Gehälter von CEOs das Hundertfache des durchschnittlichen Verdienstes übersteigen – und zwar ganz unabhängig davon, ob theoretisch alle die Chance haben, eine solche Position einzunehmen. Ebenso kann ungleiche Entlöhnung als gerecht empfunden werden, sobald sie, wie beim automatischen Aufstieg in Lohnstufen, auf für alle gültigen Regeln beruht; man kann dies aber auch als eine ungerechte Bevorzugung der Älteren beklagen. Oder man kann Unterschiede generell als ungerecht ansehen und sich beispielsweise für Einheitslöhne einsetzen, so wie dies in vielen Alternativbetrieben gehandhabt wurde/wird.

Kurzum: Die konkreten Vorstellungen gehen auseinander, ebenso wie die Frage, zu welchen sozialen – und auch psycho-emotionalen – Folgen problematisierte Ungerechtigkeit führt.

Foto Raimund Hasse

Raimund Hasse

Professor für Soziologie mit Schwerpunkt Organisation und Wissen
unilu.ch/raimund-hasse

Im Gefäss «Gefragt? Geantwortet!» stellen sich Forschende im Domino-System disziplinübergreifend Fragen und beantworten diese. Antwort des Fragestellers, Karl Hofstetter, auf die vorherige Frage