Einreise in die Schweiz
Visum
Bitte prüfen Sie, ob Sie für die Einreise in die Schweiz ein Visum benötigen. Studierende aus EU- und EFTA-Ländern benötigen für die Einreise in die Schweiz einen gültigen Reisepass oder eine gültige Identitätskarte. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie ein Visum benötigen, wenden Sie sich an die zuständige Schweizer Botschaft.
Studierende aus visumpflichtigen Ländern stellen drei Monate vor der Einreise bei der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Heimatstaat einen Visumantrag. Die Bearbeitungszeit für ein Visum zu erhalten, dauert in der Regel zwischen 6 bis 12 Wochen.
Einreise
Folgende Verkehrsmittel führen Sie nach Luzern:
Swiss Railway Corporation – SBB
Anmeldung
Zur Regelung des Aufenthalts müssen sich Studierende innert 14 Tagen nach der Einreise bei der Einwohnerbehörde ihrer Wohngemeinde anmelden. Alle Informationen über diesen Anmeldeprozess erhalten Sie während der persönlichen Immatrikulation, die in der Orientation Week für Austauschstudierende stattfindet.
Nach der Anmeldung wird die Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis ) ausgestellt. Staatsangehörige aus Nicht-EU/EFTA Staaten haben anschliessend beim Amt für Migration vorzusprechen.
Die Anmeldung und alle Dokumente wie Ausländerausweis, Einreisebewilligung bei visumspflichtigen Ländern etc. sind gebührenpflichtig! Die Universität Luzern übernimmt keine Kosten.
Krankenversicherung
Planen Sie einen Aufenthalt in der Schweiz von länger als drei Monaten, müssen Sie eine Krankenversicherung abschliessen. Studierende der Europäischen Union, die in ihrem Heimatland gesetzlich versichert sind, können sich mit dem Formular E111 oder mit der Versicherungskarte (EHIC) von der Versicherungspflicht befreien lassen (bei der Krankenkasse des Heimatlandes zu beziehen). Besitzen Sie kein Formular E111 bzw. keine Versicherungskarte (EHIC), können aber trotzdem einen ausreichenden Versicherungsschutz vorweisen (als gleichwertig von den schweizerischen Behörden anerkannt), können Sie sich ggf. von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ist dies nicht der Fall, sind Sie verpflichtet, bei einer Schweizer Krankenkasse eine Grundversicherung abzuschliessen.
Bitte beachten Sie: Eine Reiseversicherung Ihres Heimatlandes wird in der Schweiz nicht als Versicherungsschutz anerkannt.
Während der Orientation Week für Austauschstudierende werden Vertreter der Versicherer Swisscare und Scorestudies anwesend sein und freuen sich darauf, Ihre Fragen zu beantworten. Es besteht dann auch die Möglichkeit, vor Ort eine Krankenversicherung abzuschliessen.
Scorestudies bietet internationalen Austauschstudierenden eine Komplettlösung inklusive Kranken- und Unfallversicherung sowie optional auch Haftpflicht- und Hausratversicherung an.
Kontakt: contact / @ scorestudies.chhttps://www.scorestudies.ch/en/apply.
Swisscare ermöglicht den Studierenden, sich zu kostengünstigen Bedingungen für Krankheit und Unfall versichern zu lassen. Eine Anmeldung für den studentpass kann online erfolgen.
Privathaftpflichtversicherung
Eine Privathaftpflichtversicherung gewährt Versicherungsschutz für zivilrechtliche Ansprüche, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen die versicherte Person erhoben werden. Bitte erkundigen Sie sich für einen ausreichenden Versicherungsschutz während Ihrem Aufenthalt in der Schweiz bei Ihrer persönlichen Versicherungsgesellschaft. Eine Privathaftpflichtversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch, wir jedoch dringend empfohlen (Mietverhältnis etc.)
Wenn Sie von der Universität Luzern ein Mobilitätszimmer mieten, ist eine Privathaftversicherung obligatorisch.
Die Universität Luzern empfiehlt die CSS Versicherung:
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