Kooperationen
Kooperationsabkommen
Sobald bei einer Kooperation ein regelmässiger Studierenden-, Dozierenden- und/oder Mitarbeitendenaustausch geplant ist, muss dieser vertraglich geregelt werden. Verträge mit Partneruniversitäten werden in der Regel von Dozierenden initiiert. Das International Relations Office unterstützt und berät die Institute und Fakultäten bei den Vertragsverhandlungen und –abschlüssen sowohl im Falle von SEMP (Erasmus)-Abkommen, wie auch von bilateralen Verträgen (Partnerships).