Ethik-Board_2

Forschung mit Menschen

Das Ethik-Board überprüft Forschungsprojekte der Universität Luzern im Rahmen des Reglements zur Gewährleistung der Integrität von Studienteilnehmenden. Dieses Reglement hat zum Zweck, die Menschenwürde und Persönlichkeit von Personen zu schützen, die als Probandinnen und Probanden an Forschungsprojekten teilnehmen.

Das Reglement gilt für alle Forschungsprojekte im Bereich der humanwissenschaftlichen Forschung, die von Angehörigen der Universität Luzern im Rahmen ihrer Anstellung oder ihrer Ausbildung durchgeführt werden, soweit diese verbunden sind mit der Bearbeitung von Personendaten, Eingriffen oder Einwirkungen auf den menschlichen Körper oder Belastungen der menschlichen Psyche. Es ist nicht anwendbar auf Projekte, die dem Humanforschungsgesetz oder der Tierschutzverordnung unterstehen. 

Forschungsprojekte im Geltungsbereich müssen vor ihrer Durchführung durch das Ethik-Board überprüft werden, wenn sie Eingriffe oder Einwirkungen auf den menschlichen Körper oder Belastungen der menschlichen Psyche mit sich bringen. Für die übrigen Forschungsprojekte im Geltungsbereich kann eine Überprüfung durch das Ethik-Board beantragt werden.

Nebst dem Schutz der Studienteilnehmenden bietet die Richtlinie auch die Unterstützung von Forschenden bei der Einreichung von Papers in wissenschaftlichen Journals, welche eine ethische Begutachtung von Studien verlangen. Zudem trägt es zur Qualitätssicherung der Forschung bei.

Zuständige Ethikkommission

Gesuche an die Universität Luzern Ethikkommission

Leitlinien

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