Sans-Papiers: Teilnahme an Forschungsschwerpunkt

Was Sans-Papiers anbelangt, herrscht in der Schweiz eine Kluft zwischen Politik und Realität. Ein rechtswissenschaftliches NCCR-Forschungsprojekt möchte mögliche Lösungen im Umgang mit diesem Dilemma aufzeigen.

Projektleiterin Prof. Dr. Martina Caroni mit ihren beiden Forschungsmitarbeiterinnen Jyothi Kanics und Dr. iur. Lucia Della Torre (v.l.)

Wie soll der Staat mit einer Realität umgehen, die es eigentlich gar nicht geben dürfte? Mit einer solchen Situation konfrontiert, muss es Ziel des Staates sein, die Realität wieder mit der Legalität zusammenzuführen. Dies tönt einfach, kann mitunter aber ein schwieriges Unterfangen sein, insbesondere dann, wenn Realität und Legalität unterschiedlichen politischen, ökonomischen und rechtlichen Interessen dienen. So ist etwa die Wegweisung und Ausschaffung von in einem Land ohne migrationsrechtliche Bewilligung lebenden Menschen nicht einfach so möglich. In einem solchen Fall sind neben dem politischen Willen auch völkerrechtliche Verpflichtungen sowie wirtschaftliche Interessen zu berücksichtigen. Vor allem seit Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) und des darin verankerten dualen Zulassungssystems sind einzelne Wirtschaftszweige auf Arbeitskräfte angewiesen, die legal gar nicht rekrutiert werden können. Was sollen die staatlichen Behörden in dieser Situation tun?

Auf diese und vergleichbare Fragen sucht "New Wine in Old Skins? Regulating 'New' Migration within the Traditional Framework – The Example of Sans-Papiers in Switzerland" unter der Leitung von Prof. Dr. Martina Caroni, Professorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht an der Universität Luzern, nach Antworten. Es handelt sich dabei um eines von total 17 Teilprojekten des bis 2018 dauernden interdisziplinären Nationalen Forschungsschwerpunktes (NCCR) "On the Move", in dessen Rahmen Themen rund um Migration und Mobilität erforscht werden. Dies mit dem Ziel, zu einem besseren Verständnis der aktuellen Migrationsmuster beizutragen und ein innovatives, konkurrenzfähiges Forschungsgebiet über Migration und Mobilität in der Schweiz zu schaffen. 

Die meisten westlichen Staaten haben in den vergangenen Jahren zur Regelung der Arbeitsmigration restriktive Zulassungsvorschriften beschlossen. Da jedoch Migrationsbewegungen – sofern sie nicht durch Kriege oder Naturkatastrophen ausgelöst werden – zunehmend vom Markt und den Bedürfnissen der Wirtschaft motiviert und reguliert werden, klafft die Schere zwischen den migrationsrechtlichen Bestimmungen und der Migrationsrealität immer mehr auseinander. Zahlreiche Staaten schliessen zwar wenig qualifizierte Arbeitskräfte von der Zuwanderung aus, sehen sich jedoch mit der Realität konfrontiert, dass einzelne Wirtschaftssegmente genau diese Arbeitskräfte benötigen. Im Spannungsfeld von wirtschaftlichen Interessen, restriktiver Einwanderungspolitik und menschenrechtlichen Verpflichtungen gefangen, greifen Staaten zuweilen zu kreativen Lösungen. Das NCCR-Teilprojekt "New Wine in Old Skins?" zielt darauf ab, Handlungsspielräume und -möglichkeiten zu identifizieren, die entsprechende Praxis sowie Best-Practice-Konzepte ausländischer Behörden zu untersuchen wie auch die Optionen vergleichbarer Ansätze in der Schweiz bezüglich Sans-Papiers zu prüfen und zu entwickeln.

Unerwünscht und zugleich notwendig

Ein kürzlich veröffentlichter Bericht der Europäischen Union zeigt auf, dass erwerbstätige Sans-Papiers ein Bedürfnis des Arbeitsmarktes erfüllen, da sie eine hohe Nachfrage in Wirtschaftszweigen wie etwa der Hauspflege befriedigen. Der Bericht verdeutlicht, dass die wirtschaftlich nötige Migration nicht mit der politisch erwünschten und rechtlich möglichen übereinstimmt. Rund um den Globus suchen Staaten nach Wegen, um die Bedürfnisse der Wirtschaft zu befriedigen, zugleich die Rechte der Arbeitskräfte zu garantieren und Migrationsbewegungen zu steuern. Wo gesetzliche Lösungen scheiterten, wurden oftmals Verwaltungs- und Gerichtsbehörden aktiv.

Das von Forschungsmitarbeiterin Dr. iur. Lucia Della Torre bearbeitete Teilprojekt steht unter dem Arbeitstitel "How States Cope with Economically Necessary but Politically Unwanted Labour Migration" und greift diese Entwicklungen auf. Es untersucht und analysiert Mechanismen auf legislativer, administrativer oder judikativer Ebene, die restriktive Zuwanderungsregime zu flexibilisieren und gleichzeitig das berechtigte staatliche Bedürfnis nach Kontrolle und Steuerung der Zuwanderung zu befriedigen vermögen. Ziel des Teilprojekts ist es, Vorschläge für einen flexibleren Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt auch für wenig qualifizierte Arbeitskräfte zu erarbeiten. Solche Ansätze sollten es möglich machen, sowohl die Arbeitskräfteressourcen, welche die Schweiz benötigt, effizienter zu verteilen, als auch die rechtliche Situation derjenigen zu verbessern, die als Sans-Papiers in der Schweiz erwerbstätig sind.

Übergeordnetes Kindesinteresse

Das zweite Teilprojekt, das Jyothi Kanics im Rahmen ihrer Dissertation bearbeitet, befasst sich mit der Frage der Zusammenführung von Realität und Legalität aus der Optik betroffener Kinder. Das UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes verpflichtet die Vertragsstaaten nicht nur dazu, dass Kinder angehört werden, sondern auch, dass sie sich zum übergeordneten Kindesinteresse äussern können und der Staat die entsprechenden Äusserungen bei der Entscheidfällung berücksichtigt. Dieser verfahrensmässige Einbezug von Kindern und die Berücksichtigung des übergeordneten Kindesinteresses betreffen freilich auch das Migrationsrecht und die Migrationspolitik. In jüngerer Zeit haben zahlreiche Staaten begonnen, klare Leitlinien auszuarbeiten, um dem Grundsatz der Berücksichtigung des übergeordneten Kindesinteresses bei migrationsrechtlichen Entscheiden Nachachtung zu verschaffen. Die Dissertation möchte Elemente einer guten Verfahrenspraxis in Bezug auf die Berücksichtigung der Kinderrechte im Migrationsrecht entwickeln sowie Möglichkeiten und Leitlinien für entsprechende Verfahren im schweizerischen Migrationsrecht ausloten ("Children’s Best Interest Determination in Swiss Migration Law").


Quelle: Jahresbericht der Universität Luzern 2015, Juni 2016, S. 28–30.
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Siehe auch Artikel in uniluAKTUELL, das Magazin der Universität Luzern, Ausgabe 50, Februar 2015, S. 4–5.
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