Rechtswissenschaftliche Forschung zum Lebensende
Selbst bestimmen dürfen – selbst bestimmen müssen: Dieses Spannungsfeld am Lebensende aus rechtlicher Sicht beleuchtet ein ins Nationale Forschungsprogramm 67 eingebettetes Projekt.
Mit dem Ziel, neue Erkenntnisse über die letzte Lebensphase von Menschen jeden Alters zu gewinnen sowie die Grundlagen für eine angemessene Gestaltung des Lebensendes zu erforschen, wurde das Nationale Forschungsprogramm "Lebensende" des Schweizerischen Nationalfonds – kurz NFP 67 – lanciert.
Die Forschungsarbeiten im Rahmen des NFP 67 sollen dazu beitragen, Handlungs- und Orientierungswissen für Politik, Behörden und Praxis zu erarbeiten, um die Versorgungsqualität am Lebensende zu optimieren sowie einen würdigen Umgang mit Sterbenden in der Schweiz zu ermöglichen. Im Rahmen seiner Ausschreibung hat der Schweizerische Nationalfonds insgesamt 33 Forschungsprojekte bewilligt, 2 davon an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern.
Kritische Hinterfragung der aktuellen Situation
Das Projekt von Prof. Regina Aebi-Müller mit dem Titel "Selbstbestimmung am Lebensende im Schweizer Recht: eine kritische Auseinandersetzung mit der rechtlichen Pflicht, selber entscheiden zu müssen" untersucht während der nächsten 3 Jahre, ob das heutige System des schweizerischen Handlungsfähigkeitsrechts im Kontext medizinischer Entscheidungen am Lebensende noch tragfähig ist. Dem Projekt liegt die Hypothese zugrunde, dass die aktuelle rechtliche Ausgangslage in der Schweiz der medizinischen Praxis und der Lebenswirklichkeit der Patientinnen und Patienten nicht gerecht wird und daher grundlegend zu hinterfragen und gegebenenfalls zu revidieren ist.
Die Zulässigkeit medizinischen Handelns wird in der Schweiz heute von der Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten geprägt. Der Begriff der Selbstbestimmung umfasst – im rechtswissenschaftlichen Sinne – das Verfügungsrecht des Einzelnen über seinen Körper und damit auch über sein Leben. Es geht also um das Recht von Patientinnen und Patienten, die Entscheidungshoheit über jegliche Eingriffe in den eigenen Körper – sei es zu Diagnose- und/oder zu Therapiezwecken – auszuüben und frei sowie im Einklang mit dem persönlichen Wertesystem einer Behandlung zuzustimmen oder sie abzulehnen. Über das Erfordernis der aufgeklärten und freiwilligen Einwilligung, auch "informed consent" genannt, wird das Selbstbestimmungsrecht von Patientinnen und Patienten verwirklicht. Die Einwilligung rechtswirksam erteilen können jedoch nur urteilsfähige und (hinsichtlich der gesundheitlichen Tragweite der Einwilligung) auch hinreichend aufgeklärte Patientinnen und Patienten. Insbesondere das Konzept der Urteilsfähigkeit, welches als Kristallisationspunkt für die Entscheidungsmacht der Patientinnen und Patienten gilt, wird im Kontext von Entscheidungen am Lebensende speziell herausgefordert.
Einen weiteren Schwerpunkt des Projekts bildet das Institut der Patientenverfügung, welches mit Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts am 1. Januar 2013 erstmals auf Bundesebene normiert wurde. Vor allem Entscheidungen, welche die Behandlung oder den Abbruch der Behandlung bei Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittenen Krankheiten in der finalen Phase ihres Lebens betreffen, erweisen sich meist als schwierige Prozesse. Dies gerade dann, wenn die Urteils- und Einwilligungsfähigkeit der Patientinnen und Patienten fraglich und aus diesem Grund deren autonome Willensäusserung in Zweifel zu ziehen ist. Daher soll untersucht werden, inwieweit Patientenverfügungen überhaupt autonome Entscheidungen am Lebensende gewährleisten können.
Zum Forschungsteam von Prof. Dr. Regina Aebi-Müller gehören die Forschungsmitarbeiterinnen Dr. Bianka Dörr Bühlmann und Catherine Waldenmeyer, MLaw.
Frage der staatlichen Regulierung
Das Projekt von Prof. Bernhard Rütsche und Prof. Regina Kiener (Universität Zürich) trägt den Titel "Regulierung von Entscheidungen am Lebensende in Kliniken und Heimen. Menschenrechtliche Massstäbe und verwaltungsrechtliche Instrumente". Im Rahmen dieses Forschungsprojekts wird nach tragfähigen Antworten auf die Frage gesucht, ob und wie der Staat (Gesetzgeber und Verwaltung) Entscheidungen von Menschen am Lebensende in Kliniken und Heimen regulieren soll. Im Fokus stehen dabei die Steuerung von Entscheidungen am Lebensende mit verwaltungsrechtlichen Instrumenten sowie der menschenrechtliche Rahmen, der dieser Steuerung Richtungen aufzeigt, aber auch gewisse Grenzen setzt. Das Forschungsprojekt geht von der Hypothese aus, dass das Zivil- und Strafrecht dem Schutzbedarf von besonders verletzbaren Menschen am Lebensende nicht hinreichend Rechnung tragen. Je weniger dies der Fall ist, desto grösser ist grundsätzlich der Bedarf nach öffentlich-rechtlichen Schutzvorschriften. Aber selbst wenn Patientenverfügungen in der Lage sind, Entscheidungen am Lebensende in hohem Masse zu steuern, so sind öffentlich-rechtliche Regelungen zu berücksichtigen; dies nur schon im Hinblick auf jene Fälle, in denen keine gültige Patientenverfügung vorliegt.
Das Projekt verfolgt einen prozeduralen Ansatz, indem es danach fragt, wie die Entscheidungsprozesse in Kliniken und Heimen normiert sind bzw. normiert werden sollten, wenn es um den Abbruch von lebenserhaltenden Massnahmen oder um den Verzicht auf solche geht. Entsprechend werden bestehende Regulierungen zum Behandlungsabbruch und Behandlungsverzicht im Lichte prozeduraler Kriterien betrachtet. Auf dieser Grundlage versucht das Projekt, Regulierungsmodelle zu entwickeln, die möglichst rationale und im Interesse der Betroffenen liegende Entscheidungen am Lebensende gewährleisten. Der Fokus ist dabei auf öffentlich-rechtliche Regulierungen einschliesslich des damit zusammenhängenden Soft Law gerichtet; einbezogen werden alle staatlichen Ebenen, die kantonale, die eidgenössische und die internationale.
Da Fragen im Kontext medizinischer Entscheidungen am Lebensende mit rechtswissenschaftlichen Methoden allein nicht beantwortet werden können, wird begleitend zu beiden Forschungsprojekten eine gemeinsame empirische Studie durchgeführt. Konkret soll dabei qualitativ untersucht werden, wie unter anderem Entscheidungsprozesse am Lebensende bei Hausärzten, Spitalärzten und Ärzten in Altersheimen und Hospizen tatsächlich ablaufen, nach welchen Massstäben Entscheidungen am Lebensende getroffen werden und mit welchen Problemstellungen das medizinische Personal in diesen Institutionen konfrontiert ist. Basierend auf diesen Erkenntnissen wird deutlich werden, auf welche praktischen und praxistauglichen Bedürfnisse die Regulierung von Entscheidungen am Lebensende aus zivil- und öffentlich-rechtlicher Perspektive antworten muss.
Zum Team um Prof. Dr. Bernhard Rütsche und Prof. Dr. Regina Kiener zählt der Forschungsmitarbeiter Dr. Daniel Hürlimann.
Quelle: Jahresbericht der Universität Luzern 2012, Juni 2013.
Artikel als pdf downloaden