Gründe für einen schulischen Religionsunterricht

Warum Religionsunterricht an der öffentlichen Schule unverzichtbar ist

Welcher Religionsunterricht ist gemeint?

Schulischer Religionsunterricht ist der jahrgangsweise, im Rahmen schulischer Stundenpläne und/oder Räume organisierte systematische Religionsunterricht. Je nach Kanton und Gemeinde kann dieser unterschiedliche Formen annehmen, mehr oder weniger in das schulische Leben oder in die Pfarrei integriert sein. In der Regel ist der von Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften angebotene schulische Religionsunterricht konfessionell oder ökumenisch.

Im Religionsunterricht muss sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihrer Glaubenshaltung, etwas lernen können. Er muss den didaktischen und pädagogischen Ansprüchen anderer Schulfächer entsprechen (nachvollziehbare, systematisch aufgebaute Inhalte, Erfahrungsbezug, angemessene Methoden, zeitgemässes Lernkonzept).

Der Religionsunterricht muss pädagogisch begründet werden:

Da der Religionsunterricht im Rahmen der Schule stattfindet, muss er pädagogisch begründet werden, also vom Kinde aus und nicht von der Kirche aus. 

"Der von der Glaubensunterweisung in den Gemeinden abgehobene Religionsunterricht in der Schule muß zeigen, wie er teilhat an der Aufgabenstellung der öffentlichen Schule, wie er deren Ziele mitbegründet und fördert, konkretisiert, ergänzt und gegebenenfalls kritisiert." (Aus dem Synodenbeschluss "Der Religionsunterricht in der Schule" 1974)

Wenn man pädagogisch begründet, muss man danach fragen, welche Rolle Religion im Leben eines jeden Kindes spielt und was in einem schulischen, das heisst der Bildung verpflichteten Kontext dazu beigetragen werden kann. Es ist also zu zeigen, dass der Religionsunterricht einen unverzichtbaren und eigenen Beitrag zu den Bildungszielen der Schule leistet.

Begründungen 

Die drei klassisch gewordenen Begründungsstränge stammen aus dem Synodenpapier "Der Religionsunterricht an der Schule" von 1974, S. 25. [1]

  • Kulturgeschichtliche Begründung 

"Es muß demnach Religionsunterricht in der Schule geben,weil die Schule den jungen Menschen mit den geistigen Überlieferungen vertraut machen soll, die unsere kulturelle Situation geprägt haben, und weil das Christentum in seinen Konfessionen zu unseren prägenden geistigen Überlieferungen gehört."

Religiöses Wissen ist heute nicht nur notwendig, um die christlich geprägte Kultur zu verstehen, sondern in der globalisierten Welt auch die Religion der anderen.

  • Anthropologische Begründung 

"… weil die Schule dem jungen Menschen zur Selbstwerdung verhelfen soll und weil der Religionsunterricht durch sein Fragen nach dem Sinn-Grund dazu hilft, die eigne Rolle und Aufgabe in der Gemeinschaft und im Leben angemessen zu sehen und wahrzunehmen."

Bei der Identität geht es nicht nur um die Frage "Wer bin ich?" sondern "Wer darf ich sein?". 

Es kann sein, dass die Frage nach der Identität ohne Religion von einzelnen subjektiv gut gelöst werden kann; Religionsunterricht ist dazu da, solche Fragen aufzuwerfen und zu bearbeiten. Zur Bearbeitung gehört auch das Wissen um Antworten, auch religiöse. Es gehört zur Aufgabe des Religionsunterrichts, darauf zu insistieren, dass diese Frage überhaupt gestellt wird.

Auch Kinder werden mit den Grenzen menschlichen Lebens konfrontiert und stellen (Sinn-)Fragen: Fragen nach Tod, Krankheit oder nach der Tragfähigkeit menschlicher Beziehungen. Religionsunterricht beharrt darauf, ‚grosse’ Fragen mit Kindern zu behandeln. [2]

  • Gesellschaftlich-ethische Begründung 

"…weil die Schule sich nicht zufrieden geben kann mit der Anpassung des Schülers an die verwaltete Welt und weil der Religionsunterricht auf die Relativierung unberechtigter Absolutheitsansprüche angelegt ist, auf Proteste gegen Unstimmigkeiten und auf verändernde Taten." 

Die gesellschaftliche Begründung des Religionsunterrichts hat sich durch die zunehmende Religionspluralität verändert und ist zu erweitern. Um den gesellschaftlichen Frieden zu wahren, um religiös gefärbte Konflikte bewältigen zu können, ist es notwendig, die eigene religiöse Prägung und die anderer zu verstehen. Die Religion der anderen ist für Kinder oft ein erster Anlass, genauer nach Religion zu fragen. Dazu gehört das Kennenlernen und Vertrautwerden mit religiösen Ausdrucksformen (Mythen, Rituale, etc.) und ein Grundbestand an religiösem Wissen über wichtige Religionen. Dies steht im Dienst einer ganzheitlichen Bildung, wie etwa auch bei Kunst/Literatur. Es geht um die Sensibilisierung des Kindes für die religiöse Dimension der Wirklichkeit. 

Religionsunterricht befähigt dazu, mit den gesellschaftlichen religiösen Angeboten besser umzugehen, d.h. positive Möglichkeiten, aber auch Verdummung und religiöse Scharlatanerie zu erkennen. 

Religiöse Kompetenz

Religionsunterricht muss der Förderung religiöser Kompetenz dienen.

Das beinhaltet notwendige Grundinformationen sowie das Wissen darum, wie man selbst, die eigene Familie und Gesellschaft religiös so geworden ist, wie man es ist, und eine Haltung des Respektes, der Frustrationstoleranz und Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit Andersdenkenden. 

Schulischer Religionsunterricht kann nicht begründet werden mit den Eigeninteressen der Kirche. Vielmehr ist er ein Dienst der Kirche an der Bildung, was eine lange historische Tradition hat! 

Schulischer Religionsunterricht kann nicht begründet werden mit einer "natürlichen Religiosität" aller, denn diese ist nicht konsensfähig, vielmehr mit der Präsenz und Bedeutung von Religion in Kultur und Gesellschaft. 

Ausgewählte Literaturhinweise

Der Religionsunterricht in der Schule. Ein Beschluss der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland [Synodenbeschlüsse; 4], Bonn 1974. 

Volker Ladenthin, Religion als Schulfach? Antworten aus der Perspektive der allgemeinen Pädagogik, in: Religionsunterricht heute (Informationen des Dezernates Schulen und Hochschulen im Bischöflichen Ordinariat Mainz) 3–4/2000, 1–17. 

Friedrich Schweitzer, Das Recht des Kindes auf Religion, Gütersloh 2000, bes. 23–27.