Gibt es ein Menschenrecht auf Inklusion? Gesellschaftliche Pflichten gegenüber Menschen mit einer Behinderung (Workshop)

Die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen (2006) fordert einen Paradigmenwechsel von einer Politik der Wohltätigkeit zu einer Politik der Menschenrechte. Leitprinzipien sind ein selbstbestimmtes Leben und volle und gleichberechtigte gesellschaftliche Inklusion. Damit verbunden ist ein sehr umfangreiches Verständnis sozialer Menschenrechte und gesellschaftlicher Verpflichtungen, was mit dem gängigen Sozialstaatsverständnis nicht ohne weiteres im Einklang steht.

Datum: 12. Dezember 2013
Zeit: 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Ort: Universität Luzern

Dies wirft die Frage nach einer Begründung sozialer Menschenrechte und entsprechender Solidaritätspflichten auf, die ansonsten meist als  freiwillige Solidarität verstanden werden. Sigrid Graumann stellt eine ethische Begründung sozialer Rechte vor, die von den kantischen Wohltätigkeitpflichten ausgeht und diese sozialethisch erweitert. Wenn diese Argumentation überzeugt, lassen sich strikte allgemeinverbindliche Solidarpflichten nicht nur gegenüber behinderten sondern auch gegenüber aus anderen Gründen benachteiligten Menschen begründen.

Workshop mit Prof. Dr. rer. nat. Dr. phil.  Sigrid Graumann

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