Verfassungsmässige Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen in der Landwirtschaft – eine kritische Würdigung von Art. 104 Abs. 3 lit. b BV

Im Rahmen der Ringvorlesung 2024/2025: Recht der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen (RNR)

Datum: 28. November 2024
Zeit: 18.15 Uhr bis 19.30 Uhr
Ort: Hypbrid: Uni/PH-Gebäude, 4. Stockwerk, Raum 4.B47 oder online (Zoom)

Im ersten Vortrag der Reihe befasste sich Frau Dr. iur. Vanessa Gerritsen mit dem Thema «Verfassungsmässige Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen in der Landwirtschaft – eine kritische Würdigung von Art. 104 Abs. 3 lit. b BV».

Die Ausrichtung der Landwirtschaft hat sich in den vergangenen Jahrzehnten laufend verändert. In jüngster Zeit wieder wichtiger geworden ist das Bedürfnis nach weniger industriell geprägten und stärker den natürlichen Gegebenheiten entsprechenden Produktionssystemen. Ausdruck dieser gesellschaftlichen Orientierung bildet etwa Art. 104 Abs. 3 lit. b der Bundesverfassung, wonach der Bund dazu angehalten ist, besonders naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktionsformen zu fördern. Das Referat beleuchtete anhand ausgewählter Produktionszweige die Bemühungen der Landwirtschaft und des Bundes, dieser verfassungsmässigen Vorgabe nachzukommen, und nahm eine kritische Einordnung vor.

Präsentation Frau Dr. iur. Vanessa Gerritsen

Zur Ringvorlesung 2024/2025: Das Recht der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen (RNR) strebt eine Gesamtschau der meist sektoriell betrachteten Rechtsmaterien an, die sich mit Schutz und Nutzung der natürlichen Ressourcen Kulturland, Wald, Wasser und Naturraum (Fauna und Flora) beschäftigen. Der Ausgleich der damit verbundenen divergierenden Interessen ist letztlich nicht bloss eine interessante juristische Fragestellung, sondern ein grundlegender Wendepunkt für die künftige Gestaltung menschlichen (Über)Lebens.

Flyer Ringvorlesung 2024/2025