Qualitätssicherung
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät bekennt sich zu höchsten Ansprüchen in ihren Kerntätigkeiten Lehre, Forschung, Weiterbildung, Nachwuchsförderung und Wissenstransfer. Sie setzt sich unter Einbezug aller betroffenen Parteien dafür ein, die Qualität dieser Kerntätigkeiten zu sichern und laufend zu verbessern. Sie orientiert sich dabei am Qualitätsmanagementsystem (QMS) der Universität Luzern.
Ein Grundsatz des Qualitätsmanagements im Allgemeinen ist die Rückkopplung der von ihm erfassten Prozesse. Eine solche ist gegeben, wenn ein Prozess evaluiert wird und die Ergebnisse aus dieser Evaluation genutzt werden, um dessen Qualität zu sichern bzw. weiterzuentwickeln.
Lehre
Auf der Mikroebene werden an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Lehrveranstaltungen und Prüfungen regelmässig durch die Studierenden evaluiert. Die Dozierenden erhalten die Resultate aus dieser Evaluation, besprechen sie mit den Studierenden und nehmen sie zur Grundlage, um ihren Unterricht oder Teile davon gegebenenfalls zu justieren. Die Evaluation der Lehre erfolgt in diesem Beispiel standardisiert gemäss den Vorgaben der Lehr- und Evaluationsrichtlinie der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und wird durch die fakultäre Lehr- und Evaluationskommission überwacht. Hinzu kommen sporadische Umfragen unter Studierenden, die sich nicht auf bestimmte einzelne Lehrveranstaltungen, sondern auf übergreifende Aspekte der Lehre beziehen (z.B. zur Nutzung unterrichtsergänzender Podcasts). Ein wertvolles Instrument des Qualitätsmanagements im Bereich Lehre ist schliesslich die regelmässig stattfindende Absolventinnen- und Absolventenbefragung des Bundesamts für Statistik mit ihren Teilergebnissen spezifisch für das Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern.
Auf der Makroebene (des ganzen Studiengangs) findet eine Evaluation in der Regel in den Semestern nach Inkrafttreten der entsprechenden Studien- und Prüfungsordnung statt. Das Resultat davon kann zum Beispiel die Neuanordnung von Pflichtmodulen im Musterstudienplan sein.
Forschung
Im Bereich der Forschung spielt die Qualitätssicherung auf mehreren Ebenen: Mit Drittmitteln geförderte Forschungsprojekte durchlaufen in der Regel ein aufwändiges anonymes Evaluationsverfahren, in dem sie begutachtet werden (z.B. SNF-Projekte). Auch die durch den Forschungskredit der Universität Luzern geförderten Projekte unterliegen einer internen Begutachtung und Auswahl durch eine divers besetzte universitäre Forschungskommission. Im Bereich der rechtswissenschaftlichen Publikationen bürgen wissenschaftliche Verlage und Zeitschriftenredaktionen seit jeher für eine bestimmte Mindestqualität dessen, was in ihnen veröffentlicht wird.
Feedbackkultur: Qualitätsförderung im Allgemeinen
Durch die an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät etablierte Feedbackkultur sind auch in jenen Bereichen Feedbackschlaufen vorhanden und findet somit eine Qualitätssicherung statt, die nicht standardisiert evaluiert werden – beispielsweise bei administrativen Abläufen mit mehreren Beteiligten auf der Input- bzw. Outputseite oder der Organisation und Durchführung von regelmässig wiederkehrenden Anlässen.