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Hinter dem Kürzel "SchKG" verbirgt sich das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. Darin ist geregelt, wie ein Gläubiger gegen einen zahlungsunwilligen Schuldner vorzugehen hat, vom Zahlungsbefehl bis hin zur Zwangsvollstreckung in Form von Pfändungen oder einem Konkurs. Während also etwa das Vertragsrecht, das Unterhaltsrecht oder auch das Verwaltungsrecht meist die Frage beatworten, ob und wieviel Geld mir zusteht, beantwortet das SchKG die Frage "Wie komme ich nun zu diesem Geld?". Jährlich werden in der Schweiz ca. 3 Millionen Zahlungsbefehle ausgestellt – damit ist zur praktischen Relevanz dieser Materie (fast) alles gesagt.

Das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ist eine Querschnittmaterie mit Bezügen zu praktisch allen anderen Rechtsgebieten. Steuerschulden, Mietschulden, Verkehrsbussen, Lohnansprüche, Schadensersatz: All diese Schulden müssen letztendlich nach den Regeln des SchKG eingetrieben werden. Während das SchKG das "Wie" der Zwangsvollstreckung einer Schuld regelt, ist es Sache des Zivilprozesses, festzustellen, ob überhaupt ein Anspruch besteht, der zwangsvollstreckt werden könnte. Eine Besonderheit des schweizerischen Systems besteht darin, dass auch schon vor dieser Feststellung mittels Zahlungsbefehl eine Zwangsvollstreckung ausgelöst werden kann. Wer einen solchen Zahlungsbefehl erhält, hat bereits einen "Tolggen" im Reinheft seiner Kreditwürdigkeit, nämlich einen Eintrag im Betreibungsregister. An eine Mietwohnung oder einen Abzahlungsvertrag ist dann in der Regel nicht mehr zu denken! In der Vorlesung zum SchKG lernen die Studierenden nicht zuletzt, wie man diesen Eintrag wieder loswird – eine nicht ganz einfache Angelegenheit. Generell ist es ein Anliegen dieser Professur, den engen Bezug der – auf den ersten Blick zugegebenermassen etwas "blutleeren" – Inhalte zu einer Vielzahl von beruflichen und privaten Alltagssituationen aufzuzeigen und so das Verständnis für dieses Rechtsgebiet zu stärken.