Rechtsgeschichte und Rechtstheorie

Foto Michele Luminati

Rechtsgeschichte und Rechtstheorie bilden die Schwerpunkte des Lehrstuhls: zwei Grundlagenfächer, die in vielfacher Hinsicht Grenzfächer sind. Sie erlauben neuartige Perspektiven, indem sie, mit interdisziplinärem Ansatz, das Recht mit seinen historischen Wurzeln wie auch mit seinem gesellschaftlichen Kontext verknüpfen. Sie hinterfragen den engen dogmatischen Blick, relativieren die Tragweite des geltenden Rechts und liefern somit einen grundlegenden Beitrag zur juristischen Ausbildung. Der Lehrstuhl von Prof. Luminati beschäftigt sich aktuell u.a. mit justizhistorischen Themen, mit dem Verhältnis von Mündlichkeit und Schriftlichkeit in der Rechtsentwicklung und mit moderner Stadtgeschichte. Er ist mit dem Institut für Juristische Grundlagen lucernaiuris  verbunden.

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Lehrstuhl für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie
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