Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Kriminologie

«Gesetze kennen, bedeutet nicht, sich ihre Worte aneignen, sondern ihren Sinn und ihre Tragweite.»
(Corpus Iuris Civilis, Codex Iustiniani)

Strafrecht zu erforschen, in richtiger Weise zu zweifeln und zu hinterfragen sowie die dafür notwendigen Kompetenzen zu ver­mitteln, ist die Aufgabe des Lehrstuhls für Strafrecht und Straf­prozessrecht von Prof. Dr. Andreas Eicker. Zusammen mit seinem Team forscht und lehrt er in den Bereichen des materiellen und formellen Strafrechts; dies unter besonderer Berücksichtigung des Verwaltungs- und Nebenstrafrechts. 

Seid 1. August 2024 ist Andres Eicker Dekan der Rechts­wissen­schaft­lichen Fakultät.

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Prof. Dr. iur. Andreas Eicker
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