Verwaltungsstrafrecht und Verwaltungsstrafverfahrens-recht
Das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) gewährt den Bundesbehörden weit reichende Ermittlungs- und Strafkompetenzen auf der Grundlage materiell- und formellrechtlicher Vorschriften, die sowohl vom Strafgesetzbuch als auch von der Strafprozessordnung abweichen.
Gegenstand dieses Forschungsprojekts sind die allgemeinen und besonderen Bestimmungen des VStrR und sein Verfahrensrecht. Berücksichtigt werden vor allem die Schnittstellenprobleme, die sich bei einer subsidiären Anwendung des inzwischen revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs ergeben und die aus der Frage resultieren, inwieweit der Rechtsanwender an strafprozessuale Grundsätze und Mindestgarantien gebunden ist, obwohl das VStrR keinen generellen Bezug auf die Strafprozessordnung nimmt. Diese Themen werden vor dem Hintergrund einer Einordnung des Verwaltungsstrafrechts ins System der Schweizer (Straf-)Rechtsordnung angegangen. Die Aufarbeitung dieses Rechtsgebiets greift sowohl die Verwaltungspraxis als auch die Rechtsprechung und – soweit vorhanden – unterschiedliche Lehrmeinungen auf.
Gemeinsam mit:
RA Friedrich Frank, RA Dr. iur.Jonas Achermann
und verschiedenen Stellen der Bundesverwaltung
Projektstatus:
Publiziert, Projektphase 2 (Ausbau in Lehrbuch) in Bearbeitung
Förderung:
Stämpfli-Verlag
Diese Monographie kann hier bestellt werden.
Eine Rezension zur Publikation finden sie im forumpoenale 4/2012, S. 260 ff, oder im plädoyer 1/13, S. 54.