Finanzmarktaufsicht und Whistleblowing – Untersuchung strafrechtlicher und strafprozessualer Risiken
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat von Gesetzes wegen die Aufgabe, Missständen bei den von ihr Beaufsichtigten nachzugehen und dafür zu sorgen, dass diese behoben werden bzw. ein ordnungsgemässer Zustand hergestellt wird. Ungeklärt sind die strafrechtlichen und strafprozessualen Konsequenzen, die sich ergeben, wenn Hinweise auf Missstände und Straftaten im Wege externen Whistleblowing erfolgen (vgl. zum Thema Whistleblowing auch schon Eicker, NK 2/2012, 68 ff.).
Projektstatus:
Abgeschlossen
Förderung:
FINMA