Tagung zum Thema «Das Verwaltungsstrafrecht im Wandel»
Gegenstand und Zielsetzung der Tagung
Verwaltungsstrafrecht spielt in weiten Teilen des Nebenstrafrechts eine Rolle und hat insbesondere verfahrensrechtlich praktische Bedeutung. Trotz seiner Praxisrelevanz ist es wissenschaftlich kaum durchdrungen und für viele Rechtsanwender eine «black box» zwischen Verwaltungsrecht und Strafrecht.
Tatsächlich war die Zuordnung des Verwaltungsstrafrechts im Rechtssystem einem steten Wandel unterworfen und sie ist immer noch umstritten. Erst neuerdings wird das Verwaltungsstrafrecht als «echtes» Strafrecht der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen. Daraus ergibt sich insbesondere für die Strafverfolger ein konfliktreiches Spannungsfeld zwischen administrativrechtlichen Bedürfnissen einerseits und strafverfahrensrechtlichen Anforderungen andererseits. Auch das Verhältnis zwischen dem in die Jahre gekommenen Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) und dem revidierten Allgemeinen Teil des StGB sowie der modernen StPO zwingen das Verwaltungsstrafrecht zum Wandel. Aktuell wird auf politischer Ebene die Zukunft des Verwaltungsstrafrechts überhaupt diskutiert. Zu erwarten ist, dass sich das VStrR abermals wird wandlungsfähig zeigen müssen.
Vor diesem Hintergrund wird zurück auf die Entwicklung des Verwaltungsstrafrechts geblickt, um davon ausgehend Grundlagen formellen und materiellen Verwaltungsstrafrechts zu erarbeiten, die sodann genutzt werden, um die praktischen Probleme und mögliche Erweiterungen des Regelungsgegenstands zu besprechen.
Themen:
– Das Verwaltungsstrafrecht im Rechtssystem
– Materielles und formelles Verwaltungsstrafrecht, einschliesslich Sanktionen
– Verhältnis des VStrR zum Kriminalstrafrecht und Strafprozessrecht
– Verwaltungsbehörden des Bundes als Strafverfolgerinnen
– Der Beschuldigte im Verwaltungsstrafverfahren
– Strafverteidigung in Verwaltungsstrafsachen
– Steuerrecht und Verwaltungsstrafrecht
Gemeinsam mit:
RA Dr. iur. Jonas Achermann Gerichtsschreiber, Kantonsgericht Luzern
Lic. iur. Peter Aschwanden Eidg. Dipl. Steuerexperte, GHM Partners AG Zug
RA Michael Burri Strafverfolger (Untersuchungsleiter),Swissmedic Bern
Prof. Dr. iur. Andreas Eicker Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht, Universität Luzern
RA Friedrich Frank Strafverteidiger, Blum & Grob Rechtsanwälte AG Zürich
Lic. iur. Reto Giger Eidg. Dipl. Steuerexperte, GHM Partners AG Zug
RA Dr. iur. Alexander Locher Juristischer Sekretär des Gemeindeamts des Kantons Zürich, Direktion der Justiz des Innern
RA Dr. iur. Judith Natterer Gartmann Beratend und forensisch tätig im Bereich Verwaltungsstrafverfahren, Lehrbeauftragte Universität Basel
Dr. iur. Daniel Spycher Ehem. Strafverfolger der Eidg. Spielbankenkommission Bern
Förderung:
Staatsanwaltsakademie, Universität Luzern
Flyer
Beitrag im uniluAKTUELL 2016/56b