30.
Oktober
2015
Dass sich Zivilprozesse oftmals nicht an Rechtsfragen, sondern „im Sachverhalt“ entscheiden, darf wohl als Selbstverständlichkeit gelten. Auch für erfahrene Praktikerinnen und Praktiker keine Selbstverständlichkeit ist dagegen die Lösung der Probleme, die sich bei der gerichtlichen Sachverhaltsermittlung stellen.