Profil

Solide Grundausbildung und Anregung zum selbstständigen Strafrechtsdenken

In den Vorlesungen «Strafrecht Allgemeiner Teil II» und «Strafverfahrensrecht» bespricht Anna Coninx grundlegende Fragen des materiellen Strafrechts, des Sanktionenrechts und des Strafprozessrechts. Zum Beispiel: Unter welchen Voraussetzungen ist es gleich ver­werflich einen Menschen sterben zu lassen oder aktiv zu töten? Wie kann die Frei­heits­stra­fe überzeugend gerechtfertigt werden und wie unterscheidet sie von anderen Mass­nah­men, etwa der Verwahrung? Sind strafprozessuale präventive Haftgründe zur Ver­hin­de­rung von Verbrechen legitim und wenn ja, in welchem Ausmass? In ihren Vor­lesungen und jährlich stattfindenden Seminaren ist es Anna Coninx neben der Wis­sens­ver­mittlung ein zentrales Anliegen, Studierende dazu befähigen, Argumente auf ihre Begründetheit zu überprüfen, selbstständig zu denken und ihre Meinung kohärent zu vertreten.

Forschungsschwerpunkte

Anna Coninx fokussiert in ihrer Forschung insbesondere auf präventive Massnahmen jen­seits der Schuldstrafe. Die Beispiele reichen von der Verwahrung, dem Landesverweis, dem Tätigkeitsverbot und dem Führerausweisentzug bis hin zu strafprozessualer Präven­tivhaft oder fürsorgerischer Unterbringung wegen Fremdgefährdung. Sie verfolgt einen Forschungsansatz, der an der Schnittstelle von Strafrecht, Verwaltungsrecht, Erwachsenenschutzrecht und Grundrechtsdogmatik angesiedelt ist.

Einen weiteren Forschungsschwerpunkt setzt Anna Coninx im Sexualstrafrecht. Während früher die Sexualmoral Kriminalisierungsgrund war, fragen wir heute, ob die Beteiligten mit bestimmten Sexualakten einverstanden sind. Vor diesem Hintergrund sowie der Ra­ti­fi­zie­rung internationaler Abkommen setzt sich Anna Coninx kritisch mit Grund­la­gen­fragen und konkreten Gesetzesvorhaben auseinander. Was ist zum Beispiel vom Vor­schlag des Bundesrates zu halten, den Vergewaltigungstatbestand geschlechts­neutral zu formulieren oder kann der Inzesttatbestand überzeugend begründet werden?

Interview vom 07.06.2022 über die Debatte "Nein heisst Nein" in der Luzerner Zeitung