Profil
Solide Grundausbildung und Anregung zum selbstständigen Strafrechtsdenken
In den Vorlesungen «Strafrecht Allgemeiner Teil II» und «Strafverfahrensrecht» bespricht Anna Coninx grundlegende Fragen des materiellen Strafrechts, des Sanktionenrechts und des Strafprozessrechts. Zum Beispiel: Unter welchen Voraussetzungen ist es gleich verwerflich einen Menschen sterben zu lassen oder aktiv zu töten? Wie kann die Freiheitsstrafe überzeugend gerechtfertigt werden und wie unterscheidet sie von anderen Massnahmen, etwa der Verwahrung? Sind strafprozessuale präventive Haftgründe zur Verhinderung von Verbrechen legitim und wenn ja, in welchem Ausmass? In ihren Vorlesungen und jährlich stattfindenden Seminaren ist es Anna Coninx neben der Wissensvermittlung ein zentrales Anliegen, Studierende dazu befähigen, Argumente auf ihre Begründetheit zu überprüfen, selbstständig zu denken und ihre Meinung kohärent zu vertreten.
Forschungsschwerpunkte
Anna Coninx fokussiert in ihrer Forschung insbesondere auf präventive Massnahmen jenseits der Schuldstrafe. Die Beispiele reichen von der Verwahrung, dem Landesverweis, dem Tätigkeitsverbot und dem Führerausweisentzug bis hin zu strafprozessualer Präventivhaft oder fürsorgerischer Unterbringung wegen Fremdgefährdung. Sie verfolgt einen Forschungsansatz, der an der Schnittstelle von Strafrecht, Verwaltungsrecht, Erwachsenenschutzrecht und Grundrechtsdogmatik angesiedelt ist.
Einen weiteren Forschungsschwerpunkt setzt Anna Coninx im Sexualstrafrecht. Während früher die Sexualmoral Kriminalisierungsgrund war, fragen wir heute, ob die Beteiligten mit bestimmten Sexualakten einverstanden sind. Vor diesem Hintergrund sowie der Ratifizierung internationaler Abkommen setzt sich Anna Coninx kritisch mit Grundlagenfragen und konkreten Gesetzesvorhaben auseinander. Was ist zum Beispiel vom Vorschlag des Bundesrates zu halten, den Vergewaltigungstatbestand geschlechtsneutral zu formulieren oder kann der Inzesttatbestand überzeugend begründet werden?
Interview vom 07.06.2022 über die Debatte "Nein heisst Nein" in der Luzerner Zeitung