Stimmen am Lebensende oft nicht mehr: Patientenverfügungen
Im Beitrag vom „Rendez-Vous“ erläutert Regina Aebi-Müller, ordentliche Professorin für Privatrecht und Privatrechtsvergleichung, dass Patientenverfügungen den Willen der Betroffenen am Lebensende nicht immer zuverlässig wiedergeben.
Am Lebensende ist der Wunsch, über den eigenen Tod bestimmen zu können, bei vielen Menschen gar nicht mehr so ausgeprägt – dies ein auf den ersten Blick überraschender Befund der Nationalfonds-Studie «Selbstbestimmung am Lebensende» unter der Leitung von Regina Aebi-Müller. Die Forscherin und ihr Team untersuchten anhand zahlreicher konkreter Fälle, wie die Entscheidungsfindung am Lebensende abläuft. Patientenverfügungen geben dabei nicht immer verlässlich wieder, was die Patienten in der aktuellen Situation wollen.
Die erwähnte empirische Untersuchung bildet darüber hinaus die Grundlage einer weiteren an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät angesiedelten Nationalfondstudie. Im SNF-Projekt «Regulierung von Entscheidungen am Lebensende in Kliniken und Heimen» gingen Bernhard Rütsche, Ordinarius für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, und sein Team der Frage nach, ob und wie der Staat Entscheidungen am Lebensende in Heimen und Kliniken regulieren soll.
Zum Beitrag in der Sendung „Rendez-vous“ vom 21. November 2017 auf Radio SRF 1