Profil
Die Kompetenzstelle für Logistik- und Transportrecht KOLT befasst sich mit Fragen des nationalen und internationalen Logistik- und Transportrechts und wurde von Prof. Dr. Andreas Furrer im Herbst 2014 gegründet.
Die KOLT fokussiert sich auf das Transportrecht und das Logistikrecht. Es soll einen Beitrag leisten, das schweizerische Transportrecht zu systematisieren, Einzelfragen aufzuarbeiten und die Kenntnis des Logistik- und Transportrechts in Lehre und Praxis zu verbessern.
Nicht untersucht werden verkehrsrechtliche Fragen wie die Zulassung von Verkehrsmitteln, das Verkehrsrecht oder Infrastrukturmassnahmen.
Im Transportrecht werden alle Transportmodalitäten unter Einschluss des multimodalen Transports berücksichtigt. Trotz seiner zentralen Bedeutung für die schweizerische Wirtschaft ist das Transportrecht in der Schweiz wenig aufgearbeitet, es ergingen bis heute nur wenige Gerichtsentscheidungen. Die heutige Gesetzgebung ist – soweit sie nicht auf internationalen Quellen beruht – weitgehend veraltet und lückenhaft, die bestehenden Rechtstexte sind vielfach unpräzise verfasst.
Das Logistikrecht wird verstanden als Rechtsbegriff, der in Anlehnung an den betriebswirtschaftlichen Begriff die verschiedenen wertschöpfenden Schritte innerhalb eines Supply Chain Management Systems umfasst. Daran anknüpfend befasst sich das Logistikrecht mit der Frage, welche Auswirkungen dieser übergreifende wirtschaftliche Ansatz auf die einzelnen betroffenen Rechtsgebiete hat und wie daraus ein (ebenso) übergreifender rechtlicher Ansatz entwickelt werden kann. Es handelt sich somit um einen Querschnittsbereich, unter dem ein breites Feld von Rechtsgebieten zusammengefasst wird: Vom Bezugs- und Vertriebsrecht über lagerrechtliche Fragestellungen, Qualitätssicherungsrecht, auftrags- und werkvertragsrechtliche Zusatzleistungen, aber auch die verschiedene Schnittstellen zum öffentlichen Recht wie zivilrechtliche Aspekte der zoll- und aussenhandelsrechtlichen Fragen: In der Praxis findet diese übergreifende Perspektive meist Ausdruck in den entsprechenden AGB und in der Vertragspraxis, nicht aber im Gesetz, in der Rechtsprechung und auch kaum in der deutschsprachigen Lehre. Das Logistikrecht hat sich als Begriff im deutschsprachigen Raum noch nicht als Rechtsbegriff durchgesetzt. Das KOLT setzt sich zum Ziel, den Begriff des Logistikrechts im deutschsprachigen Raum zu etablieren.