Infrastrukturbauten nach Bundesrecht im Wald
6. Waldrechtstagung mit mehreren Referierenden
Datum: | 19. November 2019 |
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Zeit: | 13.15 Uhr bis 16.45 Uhr |
Ort: | Universität Luzern, Seminarraum 4.B55 |
Die Infrastrukturplanung des Bundes berührt zunehmend auch den Wald, insbesondere im Bereich Seilbahnen, Eisenbahnanlagen und Nationalstrassen. Seit Einführung des Bundeskoordinationsgesetzes mit 1. Januar 2000 erfolgt die Rodungsbewilligung zusammen mit dem Entscheid über die Baute und Anlage. Dazu wird das Rodungsgesuch zusammen mit dem Plangenehmigungsgesuch bei der Plangenehmigungsbehörde eingereicht. Die Plangenehmigungsbehörde koordiniert sodann das Verfahren, holt die Stellungnahmen der betroffenen Fachbehörden von Bund und Kanton ein und nimmt deren Beurteilung in den Gesamtentscheid auf.