Das Submissionskartell – eine rechtliche Auslegeordnung
Die Tagung vermittelt einen Einblick in die kartellrechtliche Praxis der Wettbewerbskommission über die Aufdeckung und Untersuchung von Submissionskartellen. Weiter wird aufgezeigt, wie Schadenersatzforderungen der öffentlichen Auftraggeber zu beurteilen sind, welche Sanktionen und Strafen das Vergaberecht vorsieht und welche Strafnormen das Submissionskartell und die am Submissionskartell Beteiligten möglicherweise erfüllen.
Datum: | 13. Februar 2019 |
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Zeit: | 13.30 Uhr bis 17.45 Uhr |
Ort: | Universität Luzern |
Die Schweiz kennt seit Mitte der 1990er ein griffiges Vergaberecht. Das Gemeinwesen ist seither verpflichtet, Beschaffungen von Gütern sowie Aufträge für Bau- und Dienstleistungen öffentlich auszuschreiben. Dabei kommt es immer wieder vor, dass die Unternehmen ihre Angebote absprechen.
Noch bis in die 1990er Jahre war es an der Tagesordnung, öffentliche Aufträge am runden Tisch zu verteilen. Dass solche Absprachen heute unzulässig sind, ist inzwischen allgemein bekannt. Weniger bekannt ist hingegen, wie Submissionskartelle rechtlich zu beurteilen sind und welche Konsequenzen den am Kartell beteiligten Unternehmen und Personen drohen.
Die Tagung vermittelt einen Einblick in die kartellrechtliche Praxis der Wettbewerbskommission über die Aufdeckung und Untersuchung von Submissionskartellen. Weiter wird aufgezeigt, wie Schadenersatzforderungen der öffentlichen Auftraggeber zu beurteilen sind, welche Sanktionen und Strafen das Vergaberecht vorsieht und welche Strafnormen das Submissionskartell und die am Submissionskartell Beteiligten möglicherweise erfüllen. Die Tagung endet mit kurzen Inputreferaten und einer Podiumsdiskussion zum kartellrechtlichen Untersuchungsinstrument der Kronzeugenregelung und weiteren, insbesondere prozessrechtlichen Fragen.
Die Tagung richtet sich an Anwältinnen und Anwälte, Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen, an die öffentlichen Auftraggeber von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie an die Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, an Staatsanwältinnen, Staatsanwälte und weitere Strafverfolgungsbehörden, Richterinnen und Richter, Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber und Forensic-Services-Teams.
Anmeldung
Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist beschränkt. Bitte die Anmedefrist bis 19. Januar 2019 beachten. Die Teilnahmegebühr von CHF 180 wird nach Anmeldeschluss in Rechnung gestellt.
Nachmeldungen sind noch möglich.