Erfolgreicher Abschluss der zweiten Law Clinic Wirtschaftsrecht
Am 10. Dezember 2021 fand die Abschlussveranstaltung der Law Clinic Wirtschaftsrecht statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren bei der Renggli AG in Schötz eingeladen, die im Herbstsemester 2021 als Auftraggeberin mitwirkte. Trotz Corona-bedingter Einschränkungen erlebten die Anwesenden einen interessanten und abwechslungsreichen Tag.
Einblick in die spannende Welt des Holzbaus
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Law Clinic Wirtschaftsrecht fanden sich zur Abschlussveranstaltung auf dem Werksgelände der Renggli AG in Schötz ein. Die Renggli AG ist als Generalunternehmerin für private Bauherren und Investoren und als Partnerin von Architekten in der ganzen Schweiz tätig. Das Familienunternehmen, das nunmehr in der vierten Generation innovative, hochwertige Holzbauten mit hohem Vorfertigungsgrad herstellt, beschäftigt im In- und Ausland rund 250 Personen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Law Clinic Wirtschaftsrecht durften zuerst eine Führung durch die Produktionsstätte mitmachen. Anschliessend stellte Max Renggli, CEO und Verwaltungsratspräsident der Renggli AG, sein Unternehmen vor und skizzierte die Entwicklung der letzten 30 Jahre genauso wie die Herausforderungen, die sich in Zukunft stellen werden. Im Anschluss daran präsentierten die Studierenden ihre Rechtsgutachten.
Touristische Nutzung von «Tiny Houses» wirft vielfältige Rechtsfragen auf
Beim ersten Fall ging es darum, welche rechtlichen Voraussetzungen zu beachten sind, um sogenannte «Tiny Houses» touristisch nutzen zu können. Die Renggli AG möchte zusammen mit mySaess, dem Betreiber einer Online-Buchungsplattform, Übernachtungen in kleinen Holzhäusern anbieten. Aus diesem Grund beauftragte die Renggli AG ein Studierendenteam mit der Abklärung der bau- und raumplanungsrechtlichen Voraussetzungen. Ein zweites Studierendenteam sollte prüfen, welche arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zu beachten sind, wenn die Tiny Houses von Dritten betrieben werden.
Betreffend die bau- und raumplanungsrechtlichen Fragen gelangten die Studierenden zum Ergebnis, dass für die Tiny Houses eine Baubewilligung erforderlich sei und überdies die Umwelt-, Gewässer- und Naturschutzvorschriften zur Anwendung gelangten. Gestützt auf die rechtlichen Abklärungen empfahlen sie, die Tiny Houses als Fahrnisbauten auszugestalten. Das Team, das sich mit den sozialversicherungs- und vertragsrechtlichen Fragen befasst hatte, schlug vor, mit den Betreibern der Tiny Houses einen Mietvertrag und einen Arbeitsvertrag abzuschliessen. Die Vorteile der vertraglichen Regelung, die die rechtlichen Risiken minimiert und der Renggli AG und mySaess ermöglicht, gegen allfällige Pflichtverletzungen der Betreiber vorzugehen, überwiegen den Mehraufwand, der aufgrund der sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen entstehe, so das Fazit der Studierenden.
Vermögensverwaltung birgt zahlreiche Haftungsrisiken
Der zweite Fall drehte sich um Risiken in der Vermögensverwaltung. Auftraggeberin war die UBS Asset Management Switzerland AG, deren 3‘400 Mitarbeitenden ein investiertes Vermögen von rund 1.2 Billionen US-Dollar verwalten. Zwei Studierendenteams klärten ab, ob die UBS Asset Management für ihre Kunden in Anlagen mit einer Laufzeit von zehn und mehr Jahren investieren darf. Die Herausforderung bestand darin, praktikable Lösungen zu finden, um die Risiken zu senken. Die Studierenden wurden dabei fachlich von Rechtsanwältin Andrea Vontobel, Head Legal Client Coverage EMEA & CH, betreut.
Um Haftungsrisiken aus einer Verletzung der Anlagestrategie zu senken, schlug das erste Team vor, die bestehende Verträge anzupassen und die illiquiden Anlagen in ein Subportfolio zu überführen. Eine zweite Variante bestünde darin, die zulässige Bandbreite der illiquiden Anlagen zu erweitern. Als weitere Massnahme, um die Haftungsrisiken zu senken, rieten die Studierenden, auf die direkte Stellvertretung auszuweichen und die illiquiden Anlagen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu tätigen. Nach Ansicht des zweiten Studierendenteams sollte vertraglich geregelt werden, dass der Kunde auf die Geltendmachung von Schadenersatz verzichte, falls die definierten Bandbreiten für illiquide Anlagen verletzt würden. Die Studierenden empfahlen, vom Kunden für Verpflichtungen aus den getätigten Investitionen eine Haftungsübernahme zu verlangen. Wenn ein Kunde trotz fehlender Risikofähigkeit den Einsatz von illiquiden Anlagen wünsche, sollten weitere vertragliche Vorkehrungen getroffen werden.
Geselliges Beisammensein zum Abschluss
Dass sich die Studierenden während des Herbstsemesters eingehend mit den rechtlichen Grundlagen auseinandergesetzt hatten, machte sich offensichtlich bemerkbar. Fachmännisch konnten sie anschliessend an die Präsentationen alle Rückfragen beantworten. Sowohl die Auftraggeber als auch die Betreuer zeigten sich sehr zufrieden mit den Ergebnissen. Die Gutachten griffen verschiedene praktische Lösungsansätze auf und gingen auf die Bedürfnisse der betroffenen Unternehmen ein. Die wesentlichen Probleme wurden darin erkannt und verständlich dargelegt.
Nach geleisteter Arbeit fanden sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Law Clinic Wirtschaftsrecht in Sursee zum gemeinsamen Nachtessen ein. Dabei bestand nochmals die Gelegenheit, sich untereinander auszutauschen und die interessanten letzten Wochen Revue passieren zu lassen. Trotz des Aufwands empfanden die Studierenden die Law Clinic als eine ungemein lehrreiche Erfahrung. Ein Teilnehmer fasste es wie folgt zusammen: «Die Law Clinic verbindet die theoretische Ausbildung mit der Praxis und fördert verschiedene Soft Skills».