Wirtschaftsrecht und Gesellschaft
Das Recht ist eng mit außerrechtlichen Normen, Erwartungen und Fakten verknüpft. Ein Verständnis des Wirtschaftsrechts erfordert daher eine theoretische Auseinandersetzung mit den Schnittstellen zwischen rechtlichen und sozialen Normen. Seit Paul Oertmann 1914 in seinem Werk «Rechtsordnung und Verkehrssitte insbesondere nach Bürgerlichem Recht» auf die Bedeutung dieser Wechselwirkungen hinwies, besteht ein Interesse an der Erforschung sozialer Normen und ihrer Integration ins Recht. Auch die Entwicklung von Verhaltenserwartungen in Verkehrskreisen und die rechtliche Bedeutung der Selbstregulierung von Wirtschaftszweigen sind zentrale Themen.
Ass.-Prof. Dr. iur. Oliver D. William
Assistenzprofessor für Privatrecht mit Schwerpunkt Obligationenrecht
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