Wirtschaftsrecht und Gesellschaft
Das Recht ist kein abgeschlossenes System, sondern in hohem Masse von ausserrechtlichen Wertungen, Regelungen, Erwartungen und anderen Tatsachen abhängig. Um das Recht und insbesondere das Wirtschaftsrecht besser zu verstehen, ist es unerlässlich, sich theoretisch mit den Einfallstoren des Rechts für entsprechende Gegebenheiten und deren Methodik auseinanderzusetzen.
Spätestens seit Paul Oertmann 1914 erklärte, dass die Unterscheidung zwischen rechtlichen Regeln und Sittenregeln vielleicht das schwierigste Zentralproblem der gesamten Sozialwissenschaft darstelle, weiss man um den dringlichen Bedarf, soziale Normen zu erforschen und die Wechselwirkung zwischen diesen Normen und rechtlichen Regeln zu untersuchen. Ebenso besteht ein Forschungsinteresse an der Entwicklung von Verhaltenserwartungen in Verkehrskreisen. Deren Erforschung ermöglicht ein besseres Verständnis dafür, wie das Recht sie in sein normatives Gefüge integriert. Ein weiterer Forschungsgegenstand stellt die rechtliche Bedeutung der Selbstregulierung verschiedener Wirtschaftszweige dar.
Ein besseres Verständnis der rechtlichen Rezeption ausserrechtlicher Phänomene führt zu einer höheren Methodentransparenz und ermöglicht es Gerichten, bei ihrer Rechtsprechung tatsächliche gesellschaftliche Phänomene zu berücksichtigen, um nicht ausschliesslich auf ihre eigenen Wertungen abstellen zu müssen. Letztlich können wir uns für das Wirtschaftsrecht dadurch mehr Sachgerechtigkeit, Rechtssicherheit und Klarheit versprechen.
Ass.-Prof. Dr. iur. Oliver D. William
Assistenzprofessor für Privatrecht mit Schwerpunkt Obligationenrecht
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