Energie

Die Energiemärkte sind von zentraler volkswirtschaftlicher Bedeutung, da nahezu alle wirtschaftlichen Aktivitäten Energie benötigen. Das Energierecht umfasst hauptsächlich die Elektrizitäts- und Gasmärkte sowie den Fernwärmemarkt. Die Bundesverfassung fordert eine sichere, wirtschaftliche, umweltverträgliche und breit gefächerte Energieversorgung – Ziele, die oft im Spannungsfeld stehen und aufeinander abgestimmt werden müssen. Der Elektrizitätsmarkt nimmt aufgrund natürlicher Netzmonopole eine besondere Position ein. Während der Markt in der Schweiz bislang nur für Grossverbraucher geöffnet ist, ist in der Revision des Stromversorgungsgesetzes eine vollständige Marktliberalisierung vorgesehen. Zusätzliche Dynamik erhält das Energierecht durch die Bedeutung des Energiesektors für den Klimaschutz, was zahlreiche Gesetzesrevisionen und laufende Reformprozesse erklärt.