Verlängerung der Prüfungsdauer für fremdsprachige Studierende der KSF
Wer kann eine Verlängerung für deutschsprachige Prüfungen beantragen
- Bachelor-Studierende, deren Maturitätssprache nicht Deutsch war.
- Fremdsprachige Wechsler/innen oder fremdsprachige Mobilitätsstudierende aus nicht deutschsprachigen Herkunftsuniversitäten bzw. Hochschulen.
Studierende mit deutschsprachiger Matura oder einem deutschsprachigen Studienabschluss haben keinen Anspruch auf Verlängerung.
Umfang der Verlängerung
Eine Prüfungszeitverlängerung kann für folgende deutschsprachigen Prüfungen an der KSF beantragt werden:
- Verlängerung von 20 Minuten für Vorlesungsprüfungen
- Verlängerung von 30 Minuten für Prüfungen zu Kolloquialvorlesungen
- Verlängerung von 60 Minuten für schriftliche Bachelor- und Masterprüfungen
Für andere Prüfungen, Seminararbeiten und Veranstaltungen mit Prüfungsmodus «aktive Teilnahme» ist keine Prüfungsdauerverlängerung möglich.
Ablauf Verlängerung Semesterendprüfungen für Vorlesungen und Kolloquialvorlesungen
- Der Verlängerungsantrag an den Prüfungsausschuss wird über das Webformular unten auf dieser Seite gestellt. Die Anträge für das Herbstsemester müssen bis spätestens 31. Oktober eintreffen, die Anträge für das Frühjahrssemester bis spätestens 31. März. Später eingehende Anträge werden nicht bearbeitet. Bei mehreren Prüfungen pro Semester braucht es zwingend einen separaten Antrag für jede Prüfung.
- Bei Annahme des Antrags erhält die Antragstellerin bzw. der Antragsteller, die Prüferin oder der Prüfer sowie der zuständige Fachbereich eine Bestätigung, dass die Prüfungsdauerverlängerung für die Prüfung bewilligt wurde.
- Für die Organisation der Prüfungsdauerverlängerung ist die Prüferin/der Prüfer bzw. der Fachbereich zuständig.
Ablauf Verlängerung Abschlussprüfungen (schriftliche Bachelor- und Masterprüfung)
- Der Antrag auf Prüfungsdauerverlängerung bei schriftlichen Abschlussprüfungen erfolgt mit den regulären Anmeldeunterlagen zum Bachelor- bzw. Masterverfahren. Es gelten die Anmeldefristen zum Abschlussverfahren. Später eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
- Die Zu- bzw. Absage für eine Prüfungszeitverlängerung erfolgt mit dem Zulassungsschreiben.
- Für die Organisation der Prüfungsdauerverlängerung ist das Dekanat zuständig.