Tagung zeigt: Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative bietet Stoff für heisse Diskussionen
Die Zahl der Zweitwohnungen dürfte trotz Annahme der Initiative weiter steigen. Es gibt gute Gründe, dass bis Ende Jahr noch altes Recht angewendet und Zweitwohnungen weiterhin bewilligt werden. Diese und weitere Schlüsse zogen Rechtsexperten an einer Tagung der Universität Luzern.
Ziel der Tagung "Rechtliche Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative", die am Dienstag, 11. Dezember 2012 an der Universität Luzern stattfand, war es aufzuzeigen, was die Zweitwohnungsinitiative für den Einzelnen und für die zuständigen Behörden bedeutet, welche Übergangsregelungen gelten und mit welchen Fragen sich die Gerichte und Behörden in Zukunft konfrontiert sehen.
- Die Zweitwohnungsinitiative bezweckt nicht, den Zweitwohnungsbau generell zu verbieten, sondern den Anteil der Zweitwohnungen auf 20 Prozent pro Gemeinde zu begrenzen. Wohnungen, die vor Annahme der Initiative errichtet wurden, können in Zweitwohnungen umgenutzt werden, sofern die Umnutzung nicht zur Errichtung zusätzlicher Wohneinheiten in der Gemeinde führt. Somit ist abzusehen, dass die Anzahl der bis jetzt ca. 500‘000 Zweitwohnungen in der Schweiz weiter ansteigen wird.
- Im Meinungsstreit zwischen Bund und Kantonen sprechen gute Gründe dafür, auf Gesuche bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung am 1. Januar 2013 sehr wohl noch das alte Recht anzuwenden, also noch Zweitwohnungen zu bewilligen. Auf Zweitwohnungsgesuche, die nicht mehr bis 31. Dezember 2012 bewilligt werden, ist die neue Rechtslage anzuwenden.
- Ob Natur- und Heimatschutzorganisationen wie Helvetia Nostra gegen Baubewilligungen in Zweitwohnungsgemeinden Beschwerde erheben dürfen, ist fraglich und wird in letzter Instanz durch das Bundesgericht zu klären sein.
- Für die rechtliche Umsetzung des Zweitwohnungsverbots müssen die Kantone und Gemeinden teilweise eigene Rechtsgrundlagen schaffen. In Betracht zu ziehen sind namentlich Verfügungsbeschränkungen, Bussen oder Nutzungsverbote gegen Grundeigentümer, die künftig ihre Erstwohnungen widerrechtlich in Zweitwohnungen umnutzen. Im Detail zeigen sich viele Einzelprobleme, die weder die Initianten noch die Verfasser der Verordnung bedacht haben.
- Mit der neuen Verordnung konnte nur bedingt Rechtssicherheit hergestellt werden. Das vom Parlament zu erlassene Bundesgesetz wird die in der Tagung dargelegten Problemlagen aufgreifen und lösen müssen. Mit Spannung bleibt auch abzuwarten, wie sich die Gerichte äussern werden, beispielsweise zur Gültigkeit von Verträgen über den Bau oder Kauf von Zweitwohnungen, die vor Annahme der Initiative abgeschlossen wurden.
Die Tagung "Rechtliche Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative" wurde organisiert von der Stelle für Weiterbildung Recht unter der Leitung von Prof. Dr. iur. Walter Fellmann.
Weitere Informationen:
Prof. Dr. iur. Roland Norer
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