Rechtsvergleichung: Auszeichnung für Philipp Renninger
Philipp Renninger hat für seine Untersuchung der Methodik der Rechtsvergleichung den Nachwuchsförderpreis 2019 der Gesellschaft für Rechtsvergleichung erhalten.
Ausgezeichnet wird Renninger für den Essay "Von formaler zu materialer Gleichheit in den Methoden der Rechtsvergleichung", was er insbesondere anhand Chinas und des deutschsprachigen Raums (D/A/CH) illustriert. Er durfte den Preis Ende September an der 37. Tagung für Rechtsvergleichung im deutschen Greifswald aus den Händen von Prof. Dr. Reinhard Zimmermann entgegennehmen.
Philipp Renninger arbeitet und promoviert bei Prof. Dr. Sebastian Heselhaus am Lehrstuhl für Europarecht, Völkerrecht, Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung. Er führt seine Dissertation im Rahmen einer durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) geförderten "Cotutelle de thèse" durch und ist enstprechend an zwei Universitäten eingeschrieben: in Luzern und an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. Zuvor hatte er Jus und Mandarin in Freiburg i. Br. und Nanjing studiert und 2017 mit dem 1. Staatsexamen abgeschlossen.
Renninger hatte am vergangenen IVR-Weltkongress in Luzern den Workshop "Political Pluralism in Greater China" durchgeführt. In seiner entstehenden Dissertation schlägt er zum einen eine neue Methode der Rechtsvergleichung vor: die "Theoriebasierte Rechtsvergleichung". Zum anderen wendet Philipp Renninger diese Methode konkret an: auf die Rechtsetzungsbefugnis der Städte in China und Deutschland, mit Bezügen zur Schweiz. Dieses Thema ist höchst aktuell, wurde den 289 Städten in China (genauer gesagt den "Präfekturebenen-Städten mit Bezirken") durch Reformen 2015/18 doch erstmals eine Rechtsetzungsbefugnis verliehen.
"China: das rechtlich Andere?": aktueller Beitrag von Philipp Renninger im Uni-Magazin "cogito"
"Chinese (Anti-)Constitutionalism. Sino-Marxism, Xi Jinping Thought, and Hong Kong": neuer wissenschaftlicher Blogbeitrag von Renninger