Kantonsrat sagt definitiv Ja zu zwei neuen Fakultäten
Der Luzerner Kantonsrat hat der Revision des Universitätsgesetzes auch in zweiter Lesung zugestimmt. Das revidierte Gesetz soll auf den 1. Februar 2023 in Kraft treten. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.
Der Kantonsrat hatte der Revision bereits in der ersten Lesung am 12. und 19. September 2022 mit grosser Mehrheit zugestimmt. In der zweiten Lesung von heute Montag wurde die Vorlage mit 82 Ja- und 17 Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen nun definitiv verabschiedet.
Die Gesetzesrevision sieht zum einen die Umwandlung des existierenden Departements Gesundheitswissenschaften und Medizin zur Fakultät vor. Zudem soll eine neue Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie geschaffen und damit das humanwissenschaftliche Fächerangebot der Universität vervollständigt und abgerundet werden.
Im Rahmen der Revision soll zudem die Grenze für die Bildung von Eigenkapital der Universität erhöht werden. Zudem bedingen Änderungen in der Leitungs- und Verwaltungsorganisation Anpassungen im Gesetz.
Die Vorlage unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist von 60 Tagen beginnt mit der Publikation des Kantonsratsbeschlusses im Kantonsblatt.
Weitere Infos
Botschaft und Gesetzesentwurf, Abstimmungsergebnisse | Sprechnotiz von Rektor Prof. Dr. Bruno Staffelbach anlässlich der Präsentation der Botschaft
Aufzeichnung der Beratung
- 12. September 2022 (ab 3:38:05)
- 19. September 2022 (ab 2:50)
- 24. Oktober 2022 (ab 1:17:00)