Dissertationspreis 2018 für Dr. Jonas Achermann
Die am Lehrstuhl von Prof. Eicker verfasste Dissertation von Herrn Dr. Jonas Achermann zur Untersuchung der «Strafbarkeit von Versuch und Teilnahme bei Vorbereitungsdelikten» ist mit dem Dissertationspreis 2018 ausgezeichnet worden.
Laudatio:
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät und der Universitätsverein verleihen Herrn Dr. Jonas Achermann den Dissertationspreis 2018 für seine Arbeit:
«Strafbarkeit von Versuch und Teilnahme bei Vorbereitungsdelikten»
Kennzeichnend für ein Strafrecht moderner Prägung ist die immer weitere Vorverlagerung der Strafbarkeit. Insbesondere Vorbereitungstatbestände erlauben es den Strafbehörden, einzuschreiten, bevor es überhaupt zu einer vollendeten oder auch nur versuchten Rechtsgutsverletzung gekommen ist.
Bisher ungeklärt ist die Frage, ob die allgemeinen Konstrukte von Versuch und Teilnahme auf solche Vorbereitungsdelikte anwendbar sind, weil sie den Bereich des Strafbaren nochmal erweitern.
Jonas Achermann ist es in dogmatischer Präzision und sprachlicher Klarheit gelungen, auf diese Forschungsfrage vor dem Hintergrund von Wissenschaft und Praxis Antworten zu entwickeln.
Dass es dabei nicht um eine rein akademische Auseinandersetzung geht, zeigen aktuelle Fälle, in denen bspw. das Bundesstrafgericht zu beurteilen hatte, ob die versuchte Einreise in die Türkei eine strafbare Unterstützung des sog. Islamischen Staats in Syrien ist.
Mit Rücksicht darauf ist zu wünschen, dass die Forschungsarbeit von Jonas Achermann seitens der Gerichte gebührend rezipiert wird. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät und der Universitätsverein ehren mit diesem Preis die akademische Leistung von Jonas Achermann.