Das Konzil "eröffnen", Internationaler Kongress München, 6.-8.12.2015, Schlusserklärung

In der Schlusserklärung zum Kongress „Das Konzil ‚eröffnen‘“ wurde der menschenrechtliche Ansatz aufgenommen, der auch die Forschung an der Professur für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht der Universität Luzern leitet.

Am Internationalen Kongress wurden die Impulse des vor 50 Jahren zu Ende gegangenen Zweiten Vatikanischen Konzils hinsichtlich der Aufgaben der deutschsprachigen katholischen Theologie im 21. Jahrhundert reflektiert. In der Schlusserklärung wird unter anderem darauf hingewiesen, dass in der katholischen Kirche die auf der Menschenwürde basierenden Menschenrechte umgesetzt werden müssen (Nr. 1 Freiheit und Glaube). Ebenfalls wird erwähnt, dass, indem das Konzil sich auf eine menschenrechtlich orientierte Hermeneutik einlässt, es zu einem erneuerten Selbstverständnis von Kirche findet. Die Theologie ist gefordert, an der Überwindung der Spannungen zwischen hierarchischer und kommunaler Ekklesiologie zu arbeiten (Nr. 4 Reform kirchlicher Strukturen).

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