Auszeichnung für rechtshistorische Examenshausarbeit

Mit der Arbeit unter dem Titel „Die drei Kommentare zu den nationalsozialistischen Rassegesetzen: Ein Vergleich auf der Grundlage der Funktion der Kommentare im zeitgenössischen Rechtsdiskurs“ gewann Frau Marina Popp einen Preis der Anwaltskanzlei Linklaters.

Eine von Priv.-Doz. Dr. Henne an der Universität Frankfurt/M. betreute Examensarbeit wurde von der Anwaltskanzlei Linklaters mit einem Preis ausgezeichnet. Marina Popp hat in ihrer Arbeit mit dem Titel „Die drei Kommentare zu den nationalsozialistischen Rassegesetzen: Ein Vergleich auf der Grundlage der Funktion der Kommentare im zeitgenössischen Rechtsdiskurs“ die zentrale Bedeutung von Juristen bei der Exklusion und Entrechtung in der NS-Zeit aufgezeigt. Die Anwaltskanzlei Linklaters verlieh dafür einen von drei Preisen für die beste rechtshistorische Examensarbeit an der Universität Frankfurt/M. Die Preisverleihung in Frankfurt fand am 13. Mai 2015 in Frankfurt/M. statt.

Priv.-Doz. Dr. Thomas Henne ist Vertreter des Lehrstuhls für Rechtsgeschichte, juristische Zeitgeschichte und Rechtstheorie. Zu seiner Würdigung der Hausarbeit.