Änderungen von Universitätsgesetz und Statut im Kantonsblatt publiziert
Mit dem Ja der Stimmberechtigten zum revidierten Universitätsgesetz sind auch Anpassungen im Statut der Universität Luzern in Kraft getreten. Die Änderungen sind in der jüngsten Ausgabe Nr. 51 des Kantonsblatts vom 20. Dezember 2014 publiziert.
Das revidierte Universitätsgesetz ist am 30. November 2014 am Tag der Abstimmung in Kraft getreten. Bereits auf den 1. August 2013 hin war das revidierte Statut verabschiedet worden.
Allerdings konnten noch nicht alle Revisionspunkte in Kraft treten. Ein Teil davon bezog sich auf das überarbeitete Universitätsgesetz.
Mit dem Ja der Stimmberechtigen zum revidierten Universitätsgesetz sind auch diese Anpassungen auf dem 30. November 2014 hin in Kraft getreten. Dies sind insbesondere folgende Punkte:
- Der Universitätsrat ist strategisches Führungsorgan und Aufsichtsorgan (neu) der Universität.
- Der Universitätsrat wählt auf Antrag der Rektorin oder des Rektors eine akademische Direktorin oder einen akademischen Direktor.
- Die Amtsdauer der Prodekaninnen und Prodekane beträgt zwei bis vier Jahre (neu).
- Das Anliegen der Gleichstellung der Geschlechter wird ausgeweitet auf Chancengleichheit (Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, Beseitigung von Diskriminierungen, Anpassung des Auftrags der Gleichstellungskommission).
Die Revision des Universitätsgesetzes ermöglicht den Aufbau einer Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Weitere Anpassungen betreffen Voranschlag, Leistungsvereinbarung und Globalbeitrag. Ferner ist die Zahl der Mitglieder des Senats im Interesse einer besseren Vertretung der einzelnen Gruppen der Universitätsangehörigen erhöht worden. Neu ist zudem Kollektivrektorat möglich. Nicht zuletzt enthält die Revision Bestimmungen zur Sicherung der wissenschaftlichen Redlichkeit der Forschenden.