Wer darf wählen? Ethische Überlegungen zum Wahlrecht von Migrantinnen und Migranten

Vortragsreihe in Zusammenarbeit mit der Philosophischen Gesellschaft Zentralschweiz (PGZ)

Datum: 5. November 2014
Zeit: 19.15 Uhr bis 21.00 Uhr
Ort: Universität Luzern, Raum 4.B47

Dr. Anna Goppel, Zürich

Der Vortrag geht der Frage nach, ob und unter welchen Bedingungen es moralisch gefordert ist, MigrantInnen im Einwanderungsland das Wahlrecht zuzusprechen. Ausgehend von einer allgemeinen Begründung des moralischen Anspruchs auf Wahlrecht, setzt sich die Referentin mit verschiedenen Bedingungen auseinander, an die das Wahlrecht von MigrantInnen heute üblicherweise geknüpft ist. Sie zeigt zwei moralisch zulässige Bedingungen auf, vertritt jedoch, dass die heute in der Regel rechtlich verankerten Bedingungen moralisch nicht zu verteidigen sind.