Menschenrecht auf Inklusion: Was fordert die UN-Behindertenkonvention konkret? (Öffentlicher Abendvortrag)
Die UN-Behindertenrechtskonvention, die 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde und mittlerweile in den meisten Ländern umgesetzt wird, enthält ein Recht für Menschen mit Behinderung auf ein selbstbestimmtes Leben inmitten der Gesellschaft.
Datum: | 12. Dezember 2013 |
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Zeit: | 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr |
Ort: | Universität Luzern |
Das „Menschenrecht auf Inklusion“ tatsächlich umzusetzen, stellt sowohl praktisch-politisch als auch rechtfertigungs-theoretisch eine große Herausforderung für die Vertragsstaaten dar. Der Vortrag geht der Frage nach, welche gesellschaftlichen Verpflichtungen mit der Umsetzung des „Menschenrechts auf Inklusion“ verbunden sind und wie diese aus ethischer Sicht mit guten Gründen eingefordert werden können.
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