Das digitale Glashaus - wie viel Transparenz ist wünschenswert?
Dr. Christine Abbt, ab Frühjahr 2015 Förderprofessorin am Philosophischen Seminar, spricht über das Problem, wie mit persönlichen Daten im Netz umgegangen wird und fragt, ob der Einzelne ein Recht auf digitale Selbstbestimmung habe.
Eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der Philosophischen Gesellschaft Zentralschweiz (PGZ).
Datum: | 11. März 2015 |
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Zeit: | 19.15 Uhr bis 21.00 Uhr |
Ort: | Horsaal 4.B47 |
2014 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, welches bezüglich des Umgangs mit persönlichen Daten im Netz deutlich Position bezieht. Das Urteil unterstreicht das Recht des Einzelnen auch im Netz mitzubestimmen, welche Informationen über einen leicht zugänglich gemacht werden dürfen und welche nicht. Dieses Recht des Einzelnen auf Formen digitaler Selbstbestimmung wirft unterschiedliche Fragen auf. Welche Daten sind für wen warum und wie lange relevant? Gibt es gute Gründe, korrekte Daten zu verbergen? Gehören „Täter" ins digitale Glashaus?